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Appell der 417

Südtiroler Bautechniker fordern die Verschiebung des Starts des Gesetzes für Raum und Landschaft. Die Landesregierung will heute die Bestimmung zu den Eingriffsgebühren verabschieden.

von Thomas Vikoler

Zwei Fragen („Ist das neue Landesgesetz Raum und Landschaft bereit? Sind wir bereit?“), eine einfache Antwort: Nein. So steht es in einem Offenen Brief von Südtiroler Bautechnikern (Architekten, Ingenieure, Geometer) an die Landesverwaltung, der gestern an Landeshauptmann Arno Kompatscher und Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer geschickt wurde.

Nach dem Aufruf von 78 Gemeindevertretern in der vergangenen Woche nun also jener der Südtiroler Bautechniker, das für 1. Juli vorgesehene Inkrafttreten des neuen Gesetzes für Raum und Landschaft zu verschieben. Ein breit mitgetragener Appell, denn er trägt nicht weniger als 417 Unterschriften.

„Wer Einblick in die Materie hat, weiß dass das Chaos vorprogrammiert ist: Überforderte Techniker in den Gemeindeämtern, Rechts- und Planungsunsicherheit, teilweise Willkür in der Planungsauslegung. Rekurse und Klagen“, heißt es in dem Offenen Brief. „Die unerklärliche Leichtsinnigkeit einer Landesregierung, die trotz zahlreicher Warnrufe unbeirrt am Termin festhält, erscheint nicht nur schädlich sondern auch keineswegs nachvollziehbar“.

Landesrätin Hochgruber Kuenzer zeigt sich gestern unbeeindruckt von der Forderung der Bautechniker. Sie bekräftigte, dass sie nicht an Verschiebung des Starttermins denke. Sie wird heute der Landesregierung eine weitere Durchführungsbestimmung zum neuen Gesetz vorlegen, die Nummer 20/3. Sie enthält wichtige Neuerungen zu den Eingriffsgebühren, also Baukostenabgabe und Erschließungsgebühren.

Darin wird u.a. festgeschrieben, dass Dachböden mit weniger als zwei Metern Höhe (also nicht bewohnbar) nicht zur Kubatur zählen und folglich auch keine Baukostenabgabe fällig ist. Bisher wurde das in den Gemeinden unterschiedlich gehandhabt.

„Wir wollen hier Einheitlichkeit und Rechtssicherheit“, betont die Landesrätin. Ähnliches soll für Abbruch und Wiederaufbau gelten: Die Baukostenabgabe ist allein für Bauvolumen fällig, das zusätzlich zum Bestand errichtet wird. Es wird also angenommen, dass für diesen bereits Baukostenabgabe bezahlt worden ist (auch wenn es diese früher gar nicht gab).

Der umstrittene Wertausgleich, ebenfalls Teil des neuen Gesetzes, kommt in der Durchführungsbestimmung nicht vor.

Als nächstes will Hochgruber Kuenzer der Landesregierung die Durchführungsbestimmung Nr. 21/3 vorlegen, sie betrifft Baurechte und die Musterbauordnung für die Gemeinden.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (2)

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  • tiroler73

    Guten Tag.
    Stand heute war das Land und die zuständigen Involvierten nicht im Stande ein brauchbares Gesetz auf die Beine zu stellen. Nun wird auf höchstem Niveau gewurstelt und man hofft die Einführung zum 01.07.2020 halten zu können.
    Dass die Schulung der Techniker und der Bauamtsmitarbeiter der Gemeinden sehr zu wünschen lässt ist ist offensichtlich, da das Gesetz ja nicht fertiggestellt ist und laufend ergänzt werden soll. Warum wird nicht ein vollständig brauchbares Instrument geschaffen, getestet und dann freigegeben?
    Sollte das Gesetz in Kraft treten, wird die gesamte Wirtschaft in den kommenden Monaten total abgewürgt. Die Abschreibungsmöglichkeiten wie LRin Kuenzer beschreibt werden nicht anwendbar sein, da der Baurechtstitel fehlt. Die Gemeinden können ja keine Konzessionen und Ermächtigungen erlassen, wo teilweise Durchführungsbestimmungen fehlen. Die gesamte neue Bürokratisierung durch Einführung des Gesetzes wird der einfach Bürger, bzw. Bauherr bezahlen müssen. Leider wird dies dem „Fussvolk“ nicht erklärt, dass das Bauen um ein vielfaches schwerer und teurer wird. Vor den Wahlen wird immer vom ach so tollen leistbaren Wohnen gesprochen, bzw. wird dies den Leuten schmackhaft gemacht. Weiters wird zur Zeit auf höchsten Niveau gejammert, dass die Arbeitslosenquote (Coronabedingt) immer höher wird und Hilfen notwendig sind. Wer soll dies bezahlen? Die Bauwirtschaft hält Südtirol am Leben. Leider ist den meisten Handwerkern, Firmen und Bauherrn nicht bewusst welches „Zuckerle“ die Verantwortlichen uns hier verkaufen wollen. Toll ist auch das Zitat von LRin Kuenzer, dass im Juli eh nicht so ein Bauboom herrscht, bzw. die Gemeindebauämter zu dieser Zeit eh weniger zu tun haben. Um solche Aussagen zu tätigen, kennt man die tatsächliche Situation in keinster Weise. Nicht fertiggestellte Gesetze, bzw. nicht anwendbare Gesetze zu erlassen, diese in Kraft treten zu lassen und die Wirtschaft abwürgen, in der Privatwirtschaft würde man auf der Stelle entlassen werden. Die Verantwortlichen haben sich nie gefragt wer das neue Gesetz eigentlich will? Wahrscheinlich trauen Sie sich nicht eine Umfrage zu starten, jedenfalls ist es schon ein starkes Stück, fast die Hälfte aller Gemeinden, die das Protestschreiben unterzeichnet haben, kein Gehör zu schenken und autoritär zu behaupten das wird jetzt durchgezogen.
    Abschliessend kann man nur sagen: Wir sind in Italien angekommen!! Ein besseres Beispiel wird man zur Zeit nicht finden.

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