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Legale Badante

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Seit wenigen Tagen ist es möglich, Anträge zur Legalisierung von irregulären Arbeitsverhältnissen in der Landwirtschaft und der Haushaltsarbeit zu stellen. Eine komplexe Angelegenheit.

Von Thomas Vikoler

Die Corona-Krise macht es möglich: Eine Regierung, die feststellen muss, dass in bestimmten Bereichen – Landwirtschaft, Personenbetreuung und Haushaltsarbeit – trotz des Lockdowns ohne ausländische Arbeitskräfte nichts geht. Auch wenn sie nicht gemeldet sind, also schwarz arbeiten, oder sich rechtswidrig in Italien aufhalten.

Die Möglichkeit, irreguläre Arbeitsverhältnisse zu legalisieren, ist im Notstandsdekret Nr. 34 vom 19. Mai („decreto rilancio“) enthalten. Landwirtschaftsministerin Teresa Bellanova, die von der Rechts-Opposition deswegen heftig attackiert worden war, verteidigte die Maßnahme unter Tränen.

Seit Mittwoch dieser Woche (und bis spätestens 15. Juli) können Legalisierungs-Anträge gestellt werden. Wie, das regelt ein interministerielles Dekret vom 27. Mai und ein Rundschreiben des Innenministeriums vom 30. Mai, das der TAGESZEITUNG vorliegt.

Nach dem derzeitigen Stand der Dinge wird Artikel 103 des „decreto rilancio“ in Südtirol vor allem für die Regularisierung von Arbeitsverhältnissen von bisher schwarz beschäftigten Hauspflegern („badanti“) genutzt werden. Dazu sind zuletzt bei der Landesabteilung Arbeit zahlreiche Anfragen eingegangen.

Die Frage ist, wer den Antrag formell stellt: Laut Notstandsdekret können dies sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer tun. Verbunden mit Strafzahlungen in unterschiedlicher Höhe. Für Arbeitgeber ist ein Betrag von 500 Euro pro bisher illegal beschäftigtem Mitarbeiter vorgesehen. Wenn der (ausländische) Arbeitnehmer den Antrag stellt, sind 130 Euro fällig. Entsprechend hoch wird der Druck auf diesen sein, die eigene Position rechtlich in Ordnung zu bringen, wodurch sich der Arbeitgeber die Strafzahlung ersparen würde.

Denn für Nicht-EU-Bürger ist die Annahme des Antrags mit einer zeitweiligen Aufenthaltsgenehmigung für die nächsten sechs Monate verbunden, die später, nach Vorlage eines gültigen Arbeitsvertrages, in eine dauerhafte Arbeitsgenehmigung umgewandelt werden kann. Die Voraussetzung: Der Antragsteller muss sich spätestens am 8. März dieses Jahres (und nachher) in Italien aufgehalten haben oder seine Aufenthaltsgenehmigung seit dem 31. Oktober 2019 verfallen sein.

Legalisiert werden können so irreguläre Arbeitsverhältnisse in der Landwirtschaft, Tierhaltung- und Aufzucht, Fischerei- und Fischzucht, bei der Betreuung von kranken Personen und Haushaltsarbeit.

Die Antragsteller dürfen in den vergangenen fünf Jahren nicht strafrechtlich verurteilt worden, die verhängten Strafen müssen nicht rechtskräftig sein.

Die Anträge sind – nach Zahlung der Strafbeträge mittel Vordruck F24 -mit SPID-Kodex an die Website des Innenministeriums (https://nullaostalavoro.dlci.interno.it) zu stellen. Die Quittung nach der Registrierung gilt als vorläufige Arbeitsgenehmigung.

Die Ansuchen gehen über den Einheitsschalter werden anschließend von der jeweiligen Quästur und von der Abteilung Arbeit überprüft. Bis zu einer endgültigen Legalisierung des Arbeitsverhältnisses werden also einige Wochen vergehen.

Arbeitgeber müssen auch ihre wirtschaftliche Voraussetzung zur Anstellung von Personen nachweisen: Für abhängige Arbeit ein jährliches Bruttoeinkommen von mindestens 30.000 Euro, für die Hausarbeit ein Einkommen von mindestens 20.000 Euro (Ein-Personen-Haushalt) bzw. 27.000 Euro (Mehr-Personen-Haushalt). Wer eine Hauspflegerin anstellt und nachweislich krank ist, braucht keinen Einkommensnachweis zu erbringen.

 

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Kommentare (6)

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  • florianegger

    So kpmmt der Staat am einfachsten dahinter, wer bisher Menschen illegal beschäftigt hat

  • andreas

    Eine Legalisierung ändert ja nichts an den Gründen, warum sie vorher illegal beschäftigt waren.
    Eine ausländische Badante kann man ja legal anstellen, wozu also jetzt etwas zugeben und Strafe zahlen, auch wenn diese nicht wirklich hoch ist?
    Die Reisebeschränkungen sind ja so gut wie aufgehoben. Wozu also diese Regelung?

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