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„Nein zu dieser Stelle“

Ein Netzwerk von Südtiroler Vereinen distanziert sich entschieden vom geplanten Gesetz zur Einrichtung der Antidiskriminierungsstelle.

Am Donnerstag kommt es im Landtag zur Entscheidung über den Gesetzesentwurf zur Einrichtung einer Antidiskriminierungsstelle. Bei einer öffentlichen Pressekonferenz am Dienstag in Bozen distanzierte sich das Netzwerk der Südtiroler Vereine, das seit Jahrzehnten eine Einrichtung der Antidiskriminierungsstelle forderte, entschieden vom Gesetzesentwurf, der die meisten ihrer Forderungen missachte und eine sinnvolle Einrichtung der Stelle untergrabe.

Die Antidiskriminierungsstelle soll laut Vorstellung des Netzwerks nicht nur Personen vor Benachteiligung schützen, sondern auch zu einer Kultur des Respekts und des gleichberechtigen Miteinanders beitragen. Auch auf Drängen der Vereine wurde die Antidiskriminierungsstelle 2011 durch Landesgesetz beschlossen – eingerichtet wurde sie allerdings nie.

Erst als sich knapp 30 Südtiroler Vereine mit den jährlichen „Wochen gegen Rassismus“ zusammenschlossen und in offenen Briefen und verschiedenen Treffen mit den zuständigen Akteuren auf die Einrichtung der Stelle pochten, kam Leben in die Planungen. Landtagspräsident Josef Noggler garantierte im Dezember 2019 die Einrichtung einer unabhängigen Antidiskriminierungsstelle, die allein aus organisatorischen Gründen der Volksanwaltschaft zugeordnet werden sollte.

„Was sich zunächst sinnvoll anhörte, stelle sich später als Täuschungsmanöver heraus“, schätzt Matthäus Kircher, Geschäftsführer der OEW, die Lage ein. Denn nur so könne er sich erklären, dass die Neufassung des Landesgesetzes weit über die organisatorischen Regelungen hinausgehe: „Die Antidiskriminierungsstelle soll jetzt in ihrem Auftrag gravierend geschwächt werden und ihre Unabhängigkeit verlieren.“

Tatsächlich sehe die Neufassung des Gesetzesentwurfs, der am 4. Juni in die Gesetzgebende Kommission gehen soll, das Merkmal „Geschlecht“ nicht mehr vor.

„Bis heute ereignen sich aber die meisten Diskriminierungen in Italien in Hinblick auf das Geschlecht der betroffenen Person. Auf diese Weise droht die Antidiskriminierungsstelle zur Farce zu werden“, bekräftigen auch die Vertreter der „Rete dei diritti dei senza voce“.

Das Land begründe diesen Schritt mit möglichen Überscheidungen zu bestehenden Diensten, die sich allerdings durch interne Absprachen problemlos vermeiden ließen, meinen die Vereine.

„Niemand möchte, dass doppelte Arbeit gemacht wird“, betont auch Andreas Unterkicher von Arcigay, „doch droht nun die Gefahr, dass das Angebot der Südtiroler Dienste lückenhaft bleibt. Es kann nicht sein, dass Personen, die diskriminiert werden, auch in Zukunft keine Anlaufstelle finden.“

Die Vereine sind weiterhin dazu bereit, zu einer Überarbeitung des Landesgesetzes beizutragen. Alles hänge vom Willen des Gesetzgebers ab und davon, wie viel ihm daran gelegen ist, ernstzunehmende Antidiskriminierungsarbeit in Südtirol bereitzustellen.

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