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Der verurteilte Vater

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Das Oberlandesgericht bestätigt den Schuldspruch für einen 46-jährigen Südtiroler wegen wiederholter Vergewaltigung der eigenen Tochter als diese zwischen fünf und neun Jahre alt war. Die Haftstrafe wurde allerdings von zwölf auf zehn Jahre herabgesetzt.

Von Thomas Vikoler

Es gibt Fälle in der Strafjustiz, die selbst für Richter mental schwer zu verarbeiten sind. Fälle von sexueller Gewalt von Vätern gegen ihre eigenen Kinder. Am Freitagnachmittag wurde am Bozner Oberlandesgericht der langwierige Berufungsprozess in einem Strafverfahren gegen einen 46-jährigen Südtiroler abgeschlossen.

Er war im September 2017 am Landesgericht Bozen von einem Strafsenat unter Vorsitz von Carla Scheidle für schuldig befunden worden, sich wiederholt sexuell an seiner Tochter vergangenen zu haben.

Das verhängte Strafmaß: Zwölf Jahre. Dazu Nebenstrafen wie der lebenslange Entzug des Sorgerechts, zweijähriges Berufsverbot, Aufenthaltsverbot in der Nähe von Örtlichkeiten, in denen sich gewöhnlich Kinder aufhalten. Und die Zahlung von 60.000 Euro Schadensersatz an die Tochter. Die Staatsanwaltschaft hatte 20 Jahre Haft für den Mann beantragt.

Die Urteilsbegründung enthält schockierende Details eines sexuellen Missbrauchs über einen Zeitraum von beinahe fünf Jahren: Demnach hat der Mann, ein Angestellter, seine Tochter bei deren Wochenend-Aufenthalten in seiner Wohnung wiederholt vergewaltigt. Zum ersten Mal, als das Mädchen gerade fünf Jahre alt war, zum letzten Mal im Alter von neun Jahren. In den Gerichtsakten ist nicht nur von Masturbation und Oralverkehr die Rede, sondern von komplettem Geschlechtsverkehr. Begleitet von der Drohung des Vaters gegen die Tochter, das Vorgefallene nicht der Mutter zu erzählen. Sonst würde ihr, der Tochter, etwas passieren.

Der Fall wurde im Rahmen eines Sorgerechtsstreits vor Gericht offenbar. Dort brach das Mädchen im April 2013 sein Schweigen. Bereits zuvor war die damals Neunjährige mit Aussagen über Sexuelles aufgefallen, wie sie Gleichaltrige normalerweise nicht machen.

Die Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen gegen den Vater des Mädchens auf. Dieses wurde von einem Gutachter für aussagefähig erklärt und berichtete, laut erstinstanzlichem Urteil „schlüssig und kohärent“ über das Vorgefallene.

Im Berufungsprozess ging es weniger darum (weil es offenbar nicht zu leugnen ist), sondern um den Geisteszustand des Vaters während des Tatzeitraums. Nicola Nettis, der neue Anwalt des erstinstanzlich Verurteilten, beantragte ein Gerichtsgutachten zur Feststellung der Zurechnungsfähigkeit. Das Oberlandesgericht unter Vorsitz von Strafkammervorsitzender Silvia Monaco gab dem Antrag statt.

Das Gutachten brachte allerdings nicht das von der Verteidigung erhoffte Ergebnis. Anna Palleschi, an der Universität Padua lehrende Psychiaterin, stellte bei dem 46-jährigen Südtiroler zwar eine psychische Störung fest (er befand sich während des Tatzeitraumes und später in Behandlung), konnte aber keine teilweise oder völlige Strafunfähigkeit feststellen.

Anders die unorthodoxe These des Sachverständigen der Verteidigung, dem Neuropsychologen Giuseppe Sartori. Für ihn war der Vater zum Tatzeitpunkt teilweise oder ganz unzurechnungsfähig. Der Professor aus Padua diagnostizierte bei dem Mann eine Störung seiner „sozialen Intelligenz“. Er könne Verhaltensweisen anderer Personen schwer einordnen und reagiere deshalb häufig unangemessen.

Sartori stütze seine Expertise auf eine am Schädel des Vaters durchgeführte Magnet-Resonanz, bei der neurophysiologische Auffälligkeiten bzw. Veränderungen festgestellt worden seien. Sartori berichtete im Zeugenstand auch von einem Pädophilen, bei dem eine Verletzung am Hypothalamus infolge eines Tumors festgestellt worden sei. Derartige Veränderungen könnten der Grund für die sexuelle Orientierung sein, so der Professor aus Padua. Die im Raum stehende Frage: Hätte der Betroffene auch anders handeln können, oder wurde er von seinem „unschuldigen“ Hirn gesteuert?

Die Neurologie hält in diesem Fall also Einzug in eine psychologisch-psychiatrische Expertise, was in der Fachwelt höchst umstritten ist. Denn nach dieser Theorie wird in gewisser Weise – im Falle eines Befundes der Unzurechnungsfähigkeit – das Hirn zum Täter und letzterer somit unschuldig. Nach dem Motto: Es war mein Hirn, nicht ich selbst.

Das Oberlandesgericht hielt sich in seinem Urteil erwartungsgemäß an das Gerichtsgutachten und nicht an die steilen Thesen des Paduaner Neuropsychologen. Also: Volle Zurechnungs- und somit Schuldfähigkeit.

Allerdings entspricht das im Berufungsurteil herabgesetzte Strafmaß – von zwölf Jahren in der ersten Instanz auf zehn Jahre – beinahe einer Haftreduzierung wegen teilweiser Zurechnungsfähigkeit (bis zu höchstens einem Drittel der Ausgangsstrafe). Warum die Strafe herabgesetzt wurde, muss das Oberlandesgericht in der Urteilsbegründung erklären, die in 60 Tagen vorliegen soll.

Einstweilen zeigt sich Verteidiger Nicola Nettis durchaus zufrieden mit dem Urteil, immerhin hätte das Oberlandesgericht auch dem Strafantrag der Generalstaatsanwaltschaft – 20 Jahre Haft – folgen können. Der Anwalt kündigt bereits jetzt eine Kassations-Beschwerde inklusive verwegener Strategie an: Laut einem in den vergangenen Tagen ergangenen Urteil der IV. Sektion der Kassation sind bei der Einvernahme von Zeugen Suggestivfragen auch dem Gericht verboten. Und nicht allein, wie bisher, der Anklage und der Verteidigung.

In dem Kassationsurteil geht es kurioserweise um einen Fall von sexueller Gewalt.

 

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Kommentare (6)

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  • andreas

    Eigentlich ist das keine „steile These“ des Neuropsychologen, sondern Stand der Wissenschaft.
    Der Typ hat einen gewaltigen Schaden, das steht außer Frage, Neuropsychologen suchen die Ursache.
    Gelingt es ihnen den Schaden zu definieren und vorab zu erkennen, könnte man solche Verbrechen eventuell vermeiden.

  • prof

    Ach so, Anwalt Nettis zeigt sich durchaus zufrieden,ich verstehe ist ja seine Arbeit das beste für seinen Klienten herauszuholen, wäre der Anwalt mit einer solchen milden Strafe auch zufrieden wenn er eine kleine Tochter hätte und diese von einen solchen nicht zurechtsfähigen Mensch vergewaltigt würde.
    Wegsperren LEBENSLANG!!

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