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Lückenhafte Kriterien?

Die Corona-Zuschüsse für die Landwirtschaft werfen einige Fragen auf. Landesrat Arnold Schuler kann sie größtenteils entkräften, kündigt nach der Kritik aber auch eine Änderung an.

von Heinrich Schwarz

Beiträge für Bauern werden in Südtirol immer besonders genau unter die Lupe genommen. So kursiert nun auch Kritik über die jüngst von der Landesregierung beschlossenen Corona-Zuschüsse für landwirtschaftliche Betriebe.

Urlaub-auf-dem-Bauernhof-Betriebe (UaB) und Direktvermarkter erhalten – sofern sie bestimmte Kriterien wie einen mindestens 20-prozentigen Umsatzrückgang im Jahr 2020 erfüllen – einen Beitrag von 5.000 Euro, Gärtnereien 10.000 Euro.

Die Beitragskriterien werfen in Bauernkreisen und auch außerhalb einige Fragen auf. Die TAGESZEITUNG hat Landwirtschaftslandesrat Arnold Schuler damit konfrontiert.

Einkommenslimit von 50.000 Euro

In den Beitrags-Voraussetzungen ist vorgesehen, dass das landwirtschaftliche Unternehmen zuletzt ein besteuerbares Einkommen von maximal 50.000 Euro erzielt haben darf. Wissend, dass das durchschnittliche Bruttoeinkommen in Südtirol unter 25.000 Euro liegt: Warum wird ein hohes Einkommenslimit von 50.000 Euro vorgesehen, anstatt die Förderung auf jene zu konzentrieren, die das Geld wirklich nötig haben?

Arnold Schuler kann die diesbezügliche Kritik widerlegen. So sei auch bei den Corona-Zuschüssen für die nicht-landwirtschaftlichen Kleinbetriebe eine Obergrenze von 50.000 Euro vorgesehen. Allerdings habe man für die bäuerlichen Betriebe zusätzlich festgelegt, dass dabei alle Einkommensquellen des Antragstellers mitzählen. „Also auch Einkommen außerhalb der Landwirtschaft, die in einigen Fällen beträchtlich sein können“, erklärt der Landesrat.

Wer also in der Landwirtschaft und mit UaB beispielsweise 30.000 Euro erwirtschaftet sowie 30.000 Euro mit einem anderen Job, kommt mit einem Einkommen von insgesamt 60.000 Euro nicht in den Genuss eines Beitrages.

„Bei den Zuschüssen für nicht-landwirtschaftliche Kleinbetriebe ist das nicht vorgesehen. Bei Privatzimmervermietern etwa, die auch eine andere Tätigkeit haben, wird Letztere nicht mitgezählt – in der Landwirtschaft hingegen schon“, ergänzt Schuler.

Wohlhabende Bauern sind von der Förderung also ausgeschlossen? „Logisch, auf alle Fälle“, betont der Landesrat. Und zwar auch aus einem zweiten Grund: „Im Gegensatz zu den Zuschüssen in den anderen Wirtschaftsbereichen ist eine Deckelung in Bezug auf den Gesamtumsatz in Höhe von 200.000 Euro bzw. 400.000 Euro bei den Gärtnereien vorgesehen. Wer sie überschreitet, ist auch draußen.“

Diese zusätzlichen Mechanismen habe man eingebaut, weil die Landwirtschaft nicht mit anderen Bereichen vergleichbar sei. „Um nicht Leuten Geld zu geben, die es nicht im Sinne des Beschlusses notwendig hätten. Denn die Hilfe ist für jene gedacht, die sonst in finanzielle Schwierigkeiten kommen. Ein Rechtsanwalt mit Hof ist wegen weniger Umsatz nicht in finanziellen Schwierigkeiten“, erklärt Arnold Schuler.

Mehr Beitrag als Verlust

Um als UaB-Betrieb oder Direktvermarkter in den Genuss des Beitrages zu kommen, ist ein Mindestumsatz von 10.000 Euro aus der jeweiligen Tätigkeit im Jahr 2019 und ein mindestens 20-prozentiger Rückgang des Umsatzes im Jahr 2020 vorgesehen. Wer also beispielsweise einen Umsatz von 12.000 Euro hatte und jetzt einen 25-prozentigen Rückgang (minus 3.000 Euro), erhält einen Beitrag von 5.000 Euro netto und hat damit am Ende sogar deutlich mehr Einnahmen als im Vorjahr.

Im extremsten Beispiel mit einem Umsatz von 10.000 Euro und einem Rückgang von 20 Prozent steht dem Landesbeitrag von 5.000 Euro sogar ein Umsatzverlust von nur 2.000 Euro gegenüber.

Wie ist das zu rechtfertigen?

Arnold Schuler sagt: „Bei so einem Beschluss sagen alle, er soll unbürokratisch sein. Da können Situationen entstehen, die nicht so gedacht waren. Im konkreten Fall ist die Wahrscheinlichkeit, dass jemand nur 10.000 Euro erreicht und die geschilderte Situation eintritt, aber sehr gering. Zum allergrößten Teil werden die Betriebe deutlich drüber sein.“

Dennoch will Schuler den Beschluss nun abändern: „Es soll nicht der Eindruck entstehen, dass jemand etwas kriegt, was ihm nicht zusteht. Wir werden festlegen, dass der Beitrag nicht höher sein darf als die nachgewiesenen Mindereinnahmen.“ Im ersten Entwurf sei das bereits vorgesehen gewesen, dann aber doch gestrichen worden.

„Ich glaube, dass die Änderung nicht unbedingt notwendig wäre, weil sie mehr Bürokratie schafft, um dann vielleicht einen oder zwei Fälle auszuschließen. Aber wir wollen unnötige Diskussionen vermeiden“, so der Landesrat.

Er betont, dass im Corona-Zuschüsse-Beschluss für die anderen Wirtschaftsbereiche auch ein Mindestumsatz von 10.000 Euro ohne Koppelung des Beitrages an die Höhe des Verlustes vorgesehen sei. „Denn auch dort ist es sehr unwahrscheinlich, dass der Beitrag höher als der Verlust ist.“

Kein landwirtschaftlicher Mindestumsatz

Im Hinblick auf den Beitrag für UaB wird kein Mindestumsatz aus der Landwirtschaft gefordert. Die Kritik daran: Damit werden auch Papierbauern finanziell unterstützt, die wenig bis gar keine landwirtschaftliche Tätigkeit haben und nur von UaB profitieren wollen.

Schuler entgegnet: „Papierbauern, die in der Regel einen gutbezahlten Hauptberuf haben, sind ausgeschlossen, weil deren Einkommen aus anderen Tätigkeiten außerhalb der Landwirtschaft für die Obergrenze von 50.000 Euro mitgerechnet werden.“

Auch hier betont der Landesrat, dass die Regeln bei den Zuschüssen für die anderen Wirtschaftsbereiche weniger scharf sind: Bei Privatzimmervermietern würden Einkommen aus anderen Tätigkeiten nicht berücksichtigt.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (26)

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  • bernhart

    Do muss ma schun foscht a Rechtsanwolt sein, damit man ols versteht, es kannt schon a bissl onfocher gschriebn wern.

    • leser

      Bernhard
      Des isch a gonz a oanfocha gschichte
      Obo beunruhigender isch der umstond dass mir vielfoch la so kloanwüchsiga bettla hobm de bereit sein fir a poor euro is rûckgrad komplett zi verdrahnen

  • criticus

    Bauern durften ja immer arbeiten und ab wann hat ein „Urlaub auf Bauernhof“ Defizit, wenn dieses Urlaubssystem ab Juni in den allermeisten Fällen startet? Warum habt ihr die Marktanbieter nicht weiterarbeiten lassen, Lebensmittelgeschäfte waren ja auch geöffnet? Und warum Herr Schuler haben Sie am Anfang März den Bauernbundobmann Herrn Tiefenthaler kritisiert, weil er die Jahresversammlung abgesagt hat und Wochen später sind Sie als „Förstergeneral“ aufgetreten und kein Bauer sollte mit der Motorsäge im Wald arbeiten? Das Theater mit den Joggern und Tourengehern war wohl das Lächerlichste. Als Landesrat ist es ihre Aufgabe Nägel mit Köpfen zu machen! Und noch was, warum werden die Herren Politiker der Lega, die in Sterzing ohne Maske und ohne Abstand mit dem Senator spazieren gegangen sind nicht bestraft? Es existieren ja genug Aufnahmen. Warum???

    • honsi

      @criticus Ab Juni starten ist falsch. Wir hatten absagen für März, April, Mai. Und auch wenn es ab Juni starten kann sind die Monate Juni und Juli auch noch schlecht belegt. Die Dorfläden durften alle arbeiten und haben wohl ihren Jahresumsatz auch schon gemacht. Diese Läden werden auch seit Jahren subventioniert. Wo bleibt da ihre Kritik? Man sollte die Bauernhöfe(gleich wie die Alitalia) verstaatlichen, den Betriebsführer dann pro Stunde bezahlen inklusive Überstunden. Ansonsten gilt die 40h Woche mit einem Monat Urlaub im Jahr. Das Risiko und die Investitionen übernimmt der Steuerzahler.

      • ostern

        @hansi
        Urlaub auf den Bauernhof sollte eigentlich als Zusatzerwerb für die Bauern sein, die Einzigen die währen der Coronakrise immer gearbeitet haben.
        Die 1. die vom Land den Bonusbetrag erhalten haben und immer noch
        zu jammern haben. Diese Damen und Herrn sollten mal anfangen
        Steuern zu zahlen wie jeder andere Bürger nicht nur Beiträge nach dem „Giesskannenprinzig“ zu erhalten. Einkommensteuer(IRPEFF) ist für
        die Bauern sowieso ein Fremdwort. Kenne Leute die kein Einkommen haben und immer noch keine Beitrag erhalten haben. Schämt euch
        BAUERN!!!!!!!!

        • honsi

          @ostern Jedes Unternhemen ist darauf bedacht seine Einkommensteuer (Irpef) gegen Null zu senken und bei der MwSt. ein Guthaben zu haben. Ich bin aber absolut dafür die Irpef in der Landwirtschaft ( nicht UaB, im Pauschalsystem geht die Berechnung davon aus, dass 25% Gewinn sind und dieser besteuert wird und im Normalsystem ist es wie bei jedem anderen Unternehmen) nicht nach Katasterfläche sondern nach Gewinn anzuwenden(wie auch bei jedem anderen Unternehmen) und diese Mehrkosten auf den Konsumenten abzuwälzen(wie es auch jedes andere Unternhemen handhabt)

  • morgenstern

    Bin gerade beim überlegen wie man den Begriff „durchfüttern“ etwas blumiger umschreiben könnte.

  • tirolersepp

    Obstbauern über 3 ha und Großbauern in der Ebene sollten grundsätzlich keine Beiträge bekommen !

  • bettina75

    Super durchdachtes Beitragssystem !
    Fazit: Geht es dem Bauern gut, geht es allen gut.

  • sepp

    Olm die gleichen winzler die wahlschfe obo jo die SVP muiss sie futtern suscht kannts schlimm enden denkat Amol familien hatens mehr nötig

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