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Die Strand-Regeln

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Ab Montag dürfen in Italien auch die Badestrände öffnen. Was uns heuer in unserem Sommerurlaub am Meer erwartet.

Die römische Regierung hat nun festgelegt, wann und unter welchen Bedingungen die Strandbäder geöffnet werden können.

Dabei ist eines klar: Es gelten strikte Vorsichtsmaßnahmen!

So muss zwischen den Sonnenschirmen ein Abstand von 4,5 Metern eingehalten werden.

Zwischen den Reihen von Liegestühlen muss die Distanz fünf Meter betragen. Außerdem müssen die Urlauber auf dem Weg zu ihrem Schirm Mundschutz tragen.

Auch die Duschen und Toiletten müssen regelmäßig gründlich desinfiziert werden müssen.

Um die zwischenmenschlichen Kontakte zu reduzieren, wird es an den Stränden Einbahnzugänge und -wege geben.

Sport und Gruppenspiele am Strand sind verboten.

Die Swimmingpools in den Strandbädern bleiben geschlossen. Und die Bademeister dürfen im Fall der Fälle keine Mund-zu-Mund-Beatmung durchführen, berichtet die Ansa unter Berufung auf das Papier der Regierung.

Die Zugangsmodalitäten (evtl. mit Vormerkung) zu den freien Stränden werden von den einzelnen Regionen geregelt, wobei auch dort Mindestabstände von einem Meter zwischen den einzelnen Personen und das Verbot von Menschenansammlungen eingehalten werden müssen.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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