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„Wie bei der Scheidung“

Die römische Regierung beanstandet 25 Punkte des Corona-Landesgesetzes. Für LH Arno Kompatscher sind die Argumente „zum Teil an den Haaren herbeigezogen“.

Von Matthias Kofler

Für Arno Kompatscher kommt das Schreiben aus Rom wenig überraschend. „Das ist seit 2001, als der Sichtvermerk des Regierungskommissars abgeschafft wurde, das Standardprozedere bei Landesgesetzen“, sagt der LH. In dem Brief beanstandet Regionenminister Francesco Boccia insgesamt 25 Punkte des Corona-Landesgesetzes, das der Landtag am vergangenen Freitag verabschiedet hat. Die Autonome Provinz habe mit dem Sonderweg in die staatlichen Kompetenzen für Gesundheits-, Arbeitsschutz und Öffnungszeiten eingegriffen, argumentiert Rom und droht damit, das Gesetz vor dem Verfassungsgericht anzufechten, sollte der Landtag nicht die geforderten Abänderungen vornehmen.

Kompatscher denkt nicht daran, im Streit mit der Conte-Regierung einen Rückzieher zu machen. „Das Gesetz ist unbestritten in Kraft und muss von allen eingehalten werden.“ Der Ministerrat habe nun 60 Tage Zeit, eine Anfechtung zu beschließen. „Da es sich hier um eine Prinzipienfrage handelt, gehe ich davon aus, dass er das am Ende auch tun wird“, so der LH. Allerdings hat das Land bis zu einem Urteil „das Heu längst in der Scheune“, wie es der Verfassungsrechtler Karl Zeller formuliert. Ab kommenden Montag dürfen alle Regionen Italiens autonom über die Öffnungen entscheiden.

Die 25 Anfechtungsgründe, die Rom in dem Brief auflistet, sind laut Kompatscher „zum Teil an den Haaren herbeigezogen“ und eine „Fleißaufgabe der Ministerien“, da sie sich im Inhalt oftmals wiederholen würden. „Auch bei einer Scheidung listet der Anwalt eine Vielzahl von Argumenten auf, selbst wenn sie noch so aussichtslos sind – in der Hoffnung, dass das eine oder andere Argument vor Gericht standhält“, sagt Kompatscher. Das Land werde auf alle Punkte eingehen und aufzeigen, „dass wir mit dem Landesgesetz sehr wohl die exklusive staatliche Kompetenz für den Gesundheitsschutz im engeren Sinne anerkennen und respektieren, gleichzeitig aber unsere primäre Kompetenz im Bereich der Ökonomie wahrnehmen.“ Es gehe hier vor allem um eine politische Frage: „Ich bin davon überzeugt, dass die Notstandsdekrete des Ministerpräsidenten in der unmittelbaren Notstandssituation richtig waren, für die Planung der kommenden Monate aber die Regionen zuständig sein sollen“, so der LH. Mit dieser Auffassung stehe er unter den Regionalpräsidenten „nicht alleine da“.

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