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Wer darf nach Innsbruck?

LR Philipp Achammer erklärt, wer ab sofort über die Grenze ins benachbarte Ausland fahren darf.

Wer darf ins Ausland fahren? Und: Muss man nach einer Fahrt nach Innsbruck in Quarantäne?

Diese Frage stellen sich viele SüdtirolerInnen, nachdem die Lockerungen in Kraft getreten sind.

Am Samstag klärt LR Philipp Achammer auf, wer was darf.

Demnach werden

👉 Mitarbeiter von Unternehmen mit Sitz in Südtirol für nachgewiesene Arbeitserfordernisse,
👉 Studierende, die eine unaufschiebbare Notwendigkeit im Rahmen ihres Studiums vorweisen können sowie
👉 Familienmitglieder und Verwandte mit besonders berücksichtigungswürdigenden Gründen

den so genannten „lavoratori transfrontalieri“ (DPCM vom 26.04.2020) gleichgestellt.

Das bedeutet, dass sie – sofern der Auslandsaufenthalt nicht länger als 72 Stunden dauert – nach Wiedereintritt in Italien nicht in eine 14-tägige Quarantäne müssen. „Sollten nach Rückkehr jedoch Symptome auftreten, ist dies unmittelbar dem Sanitätsbetrieb zu melden“, so Achammer.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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