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Wie machen wir die Schulen sicher?

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Die Schulgewerkschaft im SGBCISL hat einen Katalog mit den Mindestvoraussetzungen für eine Wiedereröffnung der Schulen erstellt.

Um Eltern die Rückkehr in den Beruf zu erleichtern, wird der Ruf nach einer raschen Wiedereröffnung der Schulen immer lauter. Für eine Wiedereröffnung der Schulen müssten aber Mindestvoraussetzungen gegeben sein, um die Sicherheit und Gesundheit aller Beteiligten zu garantieren, schreibt die Schulgewerkschaft des SGBCISL in einer Aussendung.

Welche sind nun diese Mindestvoraussetzungen?

Der SGBCISL Schulescuola hat mit Hilfe seiner nationalen Strukturen und in Zusammenarbeit mit seinem Gewerkschaftsbund SGBCISL einen Maßnahmenkatalog über eine Wiedereröffnung der Schulen in Sicherheit zu erstellt.

  1. Die Schulen können nur dann wieder öffnen, wenn auf nationaler und lokaler Ebene die vorgeschriebenen Mindestvoraussetzungen für Gesundheit und Sicherheit (Gesundheitsprotokolle usw.) vollständig gewährleistet sind. Mit anderen Worten wäre es notwendig an ein „Sicherheitsprotokoll“ zu denken, das die Situation an den einzelnen Schulstellen berücksichtigt.
  2. Zu diesem Zweck müsste auf Landesebene eine Covid-19-Koordinierungseinsatzzentrale eingerichtet werden (bestehend aus lokalen Behörden, Zivilschutz und Vertretern der Schulverwaltung) und auf Schulebene eine Arbeitsgruppe die für die Erstellung dieses “Sicherheitsprotokolls” zuständig ist.
  3. Die in den verschiedenen Sicherheitsprotokollen vorgesehenen Maßnahmen müssen wiederum in das Risikobewertungsdokument (DVR) der Schulen aufgenommen werden, wobei der Fokus auf die Vermeidung von Gruppierungen beim Ein- und Austritt des Schulgebäudes, sowie bei der Erholung und beim Zugang zu den Toiletten zu richten ist.
  4. Neben der entsprechenden Schulung des Personals sollten auch die Familien zur Vorbeugung von Risiken miteinbezogen und angemessen informiert werden.
  5. Sollten Maßnahmen wie das Erfassen der Körpertemperatur vor dem Betreten der Schule erforderlich sein, muss die Wahrung der Privatsphäre gewährleistet sein.
  6. Zu den notwendigen Maßnahmen gehören die ständige Reinigung und Belüftung der Räume, die Verfügbarkeit von Schutzvorrichtungen und Desinfektionsmitteln.
  1. Maßnahmen zur Gewährleistung der Abstände zwischen den Schülern unter Berücksichtigung der jeweiligen Altersgruppen. Auch ein Wechsel zwischen Unterricht an der Schule und Fernunterricht muss in einer ersten Phase in Betracht gezogen werden.
  2. Die Sicherheit der für den Fernunterricht verwendeten Computerplattformen muss auch durch Miteinbeziehen der Postpolizei gewährleistet sein. Außerdem muss ein tägliches Höchstmaß an Computernutzungszeiten für das Verwaltungspersonal (bei Homeoffice), das Lehrpersonal (unter Berücksichtigung des Rechts auf digitale Abwesenheit), aber auch für Schüler (in diesem Fall altersabhängig) definiert werden.
  3. Auch in der Mensa und beim Schülertransport muss die soziale Distanzierung gewährleistet sein.
  4. In der ersten Phase wird es notwendig sein Schulräumlichkeiten, welche normalerweise auch von schulexternen Trägern (Sport- oder Freizeitvereine) genutzt werden, diesen nicht zur Verfügung zu stellen.
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