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Das Kernfamilie-Rundschreiben

Arno Kompatscher

In einem Rundschreiben hat LH Arno Kompatscher geklärt, was in seiner neuen Verordnung mit Kernfamilie gemeint ist. Erwachsene dürfen ihre Eltern nicht besuchen.

Was ist die Kernfamilie? Wer gilt als Lebenspartner? Landeshauptmann Arno Kompatscher hat Präzisierungen zu der am gestrigen Montagabend unterzeichneten Dringlichkeitsverordnung (Nr. 20 vom 13. April 2020) in Form eines Rundschreibens veröffentlicht.

Die Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 20 ziele unter anderem darauf ab, bestehende Hürden für das Zusammenleben der Kernfamilie abzubauen. Die Regelungen gelten ausschließlich innerhalb der Landesgrenzen von Südtirol.

Im Sinne des Rundschreibens von Arno Kompatscher können sich Eltern minderjähriger Kinder, die nicht denselben Wohnsitz haben oder sich aufgrund anderer Umstände derzeit nicht in derselben Wohnung aufhalten, für einen der beiden Hauptwohnsitze entscheiden. Dadurch wird es möglich, die restliche Zeit der Ausgangsbeschränkung gemeinsam zu verbringen.

Die Dringlichkeitsverordnung erlaubt es auch, dass geschiedene oder getrennt lebende Eltern minderjähriger Kinder diese besuchen oder sie vom anderen Elternteil zu sich nach Hause holen dürfen, sofern dies mit den gerichtlichen Vorgaben oder den gemeinsamen Abmachungen der Eltern im Einklang steht.

Was die Lebenspartnerschaften angeht, so präzisiert das Rundschreiben, dass volljährige Lebenspartner sich für einen der beiden Hauptwohnsitze der Partner entscheiden können, um so die restliche Zeit der Ausgangsbeschränkung gemeinsam verbringen zu können. Dieser einmalige Wohnsitzwechsel muss bis zum Ende der Ausgangsbeschränkung beibehalten werden.

Wohnsitzwechsel sind dem Bürgermeister der Gemeinde, in der sich der Hauptwohnsitz des Ehepartners oder des volljährigen Lebenspartners befindet, per E-Mail mitzuteilen. Hierfür gilt es, das Formular in der Anlage des Rundschreibens ausgefüllt zu übermitteln. Dieses Mail ist der Selbsterklärung beizulegen und im Falle einer Kontrolle durch die Ordnungshüter vorzulegen.

Landeshauptmann Kompatscher betont in diesem Zusammenhang erneut, dass die beschlossenen Erleichterungen kein Freibrief seien, sondern das weitere Durchhalten erleichtern sollten. Dazu gehöre auch, dass Besuche bei Großeltern nicht in den Erleichterungen aufgenommen wurden. Insgesamt gelte weiterhin, Ansteckungsrisiken zu vermeiden, um in Abstimmung mit Gesundheitswesen und Wirtschaft den Weg eines gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Neustarts zu gehen.

Die Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 20 und das präzisierende Rundschreiben sind auf den Webseiten des Landes Südtirol zum Bevölkerungsschutz unter Coronavirus abrufbar.

MEHR ZU DIESEM THEMA LESEN SIE IN DER MITTWOCH-AUSGABE DER TAGESZEITUNG.

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