Du befindest dich hier: Home » News » „Die Nerven liegen blank“

„Die Nerven liegen blank“

Arno Kompatscher

Mundschutz-Pflicht, Lockerungen für Gemischtwarenläden und Familienbetriebe, Spaziergänge mit Kindern: Was im neuen Dekret des Landeshauptmanns steht.

Von Matthias Kofler

LH Arno Kompatscher wird in Kürze eine neue Verordnung unterzeichnen, mit der die Verlängerung der Corona-Sicherheitsmaßnahmen bis zum 13. April, wie sie der Staat im Einvernehmen mit den Präsidenten der Regionen am Mittwoch verhängt hat, übernommen wird. Das Dekret sieht zudem einige Präzisierungen und Verbesserungen vor.

Es geht zum einen um das Tragen eines Mundschutzes, das von nun an zur Bürgerpflicht wird: „Wann immer es zu sozialen Kontakten außerhalb der Familie kommt, muss man in den kommenden Monaten einen Mundschutz tragen, etwa in Form eines Schlauchtuchs, wie sie das Land kostenlos in den Lebensmittelläden und Trafiken verteilt“, erklärt Kompatscher. Ein solcher Mundschutz biete zwar „keinen hundertprozentigen Schutz“, verringere aber deutlich das Risiko einer Tröpfchenübertragung. Dies zeigten zahlreiche Studien von renommierten Gesundheitsexperten. Auch die Weltgesundheitsorganisation habe angekündigt, ihre bisherige Position, wonach das Tragen eines Gesichtsschutzes gefährlich sei, neu zu bewerten. Vom Tragen einer FFP3-Maske, die den höchsten Schutz bietet, rät der LH ab, wenn man nicht krank ist: Bei gesunden Menschen wären solche Masken kontraproduktiv. Der Gesundheitsbetrieb und der Landes-Zivilschutz werden angehalten, die  Lebensmittelläden mit Schutzmasken auszustatten.

Das Dekret betrifft weiters die Gemischtwarenläden, in denen künftig neben den Lebensmitteln auch Schreibwaren und Gegenstände des täglichen Gebrauchs verkauft werden können. Einige solcher Läden wurden zuletzt bestraft, weil sie Schulhefte angeboten haben. „Es macht Sinn, dass man beim Einkauf von Lebensmitteln auch zum Beispiel eine Batterie miterwerben kann. Damit erhöht sich das Risiko nicht“, so Kompatscher.
Erleichterungen gibt es auch für Betriebsinhaber und die mit ihnen zusammenlebenden Familienmitglieder. Demnach kann man in der Betriebsstätte oder im Büro arbeiten, wenn es dort zu keinem Kunden- oder Lieferantenkontakt kommt. Man wolle mit dieser Maßnahme den wirtschaftlichen Schaden minimieren, erklärt der LH.

Ein weiter Aspekt im neuen Dekret betrifft das Spazierengehen mit Kindern: Abweichend vom Rundschreiben des Innenministeriums ist es in Südtirol erlaubt, dass beide Elternteile das Kind begleiten. „Das Rundschreiben erschien uns nicht schlüssig, da kein erhöhtes Risiko besteht, wenn beide Elternteile mit dem Kind spazieren gehen. Wichtig ist, dass der Ein-Meter-Abstand eingehalten wird“, so Kompatscher. Die Ordnungskräfte werden angehalten, bei den Kontrollen mit Hausverstand  zu agieren: Wer andere Menschen gefährde, müsse hart bestrafft werden, bei Formfehlern solle man hingegen Milde walten lassen.

Am Donnerstag sprach sich der LH mit den Fraktionssprechern im Landtag ab. Dabei habe man feststellen müssen, dass sich die Stimmung in der Bevölkerung angesichts der langen Einschränkungen der persönlichen Freiheiten und des wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebens zunehmend verschlechtere. „Die Nerven liegen mitunter blank“, so Kompatscher. Viele Menschen könnten die Appelle mittlerweile nicht mehr hören. Auch habe die häusliche Gewalt zugenommen. „Doch die Zahlen machen uns Hoffnung und zeigen, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Wir müssen jetzt bis zu den Osterfeiertagen durchhalten, um dann schrittweise wieder ins normale Leben zurückfinden zu können“, so Kompatscher.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (7)

Lesen Sie die Netiquette und die Nutzerbedingungen

Kommentar abgeben

Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.

2024 ® © Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH/Srl Impressum | Privacy Policy | Netiquette & Nutzerbedingungen | AGB | Privacy-Einstellungen

Nach oben scrollen