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Die Förster-Posse

Der Zivilschutz-Landesrat hat erklärt, dass ab sofort auch die Förster als Corona-Polizisten unterwegs seien. Intern haben die Förster aber die Anweisung, ihre Stationen nicht zu verlassen.

von Artur Oberhofer

Ein Beamter des Landforstkorps bringt das Dilemma auf den Punkt: „Da weil wohl in der Abteilung die rechte Hand nicht, was die linke tut.“

Erst vor wenigen Tagen hatten Zivilschutz-Landesrat Arnold Schuler und der Landesforstkorps in einer gemeinsamen Aussendung mitgeteilt, dass in Südtirol ab sofort auf die Förster als Corona-Polizisten unterwegs seien und die Einhaltung der Notmaßnahmen kontrollierten.

In der Aussendung hieß es unter anderem:

„Auf Forst-, Alm- und Wanderwegen unterstützt das Landesforstkoprs die Ordnungskräfte bei Kontrollen zur Einhaltung der dem Coronavirus vorbeugenden Regeln. Forstarbeiten sind derzeit nicht erlaubt.

Der Landesforstkorps hat den Ordnungskräften seine Unterstützung zugesichert und wird die Einhaltung der geltenden Bestimmungen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus auf Forst- und Almwegen sowie auf Wanderwegen kontrollieren. Bei offensichtlichen Übertretungen wird das Forstpersonal eine Mitteilung einer strafbaren Handlung verfassen.“

Es gibt da allerdings ein kleines Problem:

Laut einem internen Rundschreiben haben die Förster nämlich die Anweisung, ihre Stationen nur in Ausnahmefällen zu verlassen (siehe dazu den Screenshot).

In dem Rundschreiben wird die Corona-Lage als „sehr ernst“ beschrieben. Außendienste, so heißt es in dem Rundschreiben, sollten nur noch „im unbedingt erforderlichen Ausmaß gemacht“ werden.

Kontrollen auf den Forst- und Almwegen wären allein schon deswegen nicht möglich, weil viele Förster sich in Zwangsurlaub befinden. Intern wurde nämlich die Direktive ausgegeben: „Förster mit Überstunden oder viel Resturlaub aus dem letzten Jahr müssen diesen (…) soweit wie möglich abbauen.“ Erst nach Abbau der Überstunden, des Resturlaubes oder eines Viertels des Urlaubes des laufenden Jahres seien bei Bedarf andere Formen des Sonderurlaubes möglich, heißt es in dem Rundschreiben.

Auch was das Korpsverhalten angeht, gibt es neue Direktiven: So dürfen im Dienstauto nur noch Einzelfahrten gemacht werden. Wenn zwei Förster im Wagen sitzen, muss der Beifahrer hinten sitzen.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (32)

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  • criticus

    Abgesehen ob die raus dürfen oder nicht, über diese Entscheidung kann man nur lachen. Wie stellt man sich das vor? Da suchen 2 Förster einen Wanderer, wer steckt da wem an? Mit Kanonen auf Spatzen schießen. Egal, Hauptsache man schikaniert die Bürger zusätzlich. Ist ja schon lächerlich, wenn man bis jetzt den vierten verschiedenen Zettel ausfüllen muss um Einkaufen zu gehen. Solche übertriebene Bürokratie gibt es in Deutschland, Österreich und der Schweiz nicht. Über die 250m und übereifrige Dorfpolizisten möchte ich mich gar nicht äußern. Da lob ich mir die Gemeinde Tscherms, die hat Hausverstand.

    • regenwurm

      @criticus
      Die behinderten Regeln passen sich nur an die Bevölkerung an!!!!
      Würden sich die Leute an die einfachsten Regeln halten, dann bliebe es bei diesen.
      Dafür sind die sehr viele aber zu blöd!!!
      Erst gestern wieder gesehen, dass bei uns eine infizierte Person, die ja in Quarantäne zu Hause sein müsste, gemühtlich mit der ganzen Familie spazieren gegangen ist.
      Was würdest du denn in dem Fall tun????
      Ihnen eine Verdienstmedailie überreichen!!!

  • @alice.it

    Was soll denn das für eine Posse sein?
    Dass in Zeiten dieser Pandemie mit zehntausenden Toten die Dienste auf das Notwendigste beschränkt werden, dies dürfte wohl auch Zeitungsverkäufern einleuchten.
    Armselig, wenn man sich daran stößt, dass in einem Betrieb primär alte Resturlaube und Überstunden abgebaut werden.
    Die Corona-Journalisten hätten zur Zeit wohl besseres zu tun, als betriebsinterne Urlaubsregelungen der Forstbehörde zu studieren.

  • asoet

    Das Dilemma ist wohl eher dass sie überhaupt rausgehen sollen um einsame Wanderer, welche sich in der Natur und im Wald Kraft holen, um vielleicht besser gegen den Virus gerüstet zu sein, mahnen und abstrafen sollen. Wie soll das funktionieren? Darf ich jetzt im eigenen Wald kein Brennholz mehr holen, um zu Hause nicht zu erfrieren? Also ich hoffe nur dass den Förstern der Hausverstand nicht abhanden kommt wie vielen anderen!

    • saustall_kritiker

      Ja da hast du völlig recht. Aber in konkreten Fall wirds dann halt wohl drauf ankommen wer schneller läuft… 🙂 🙂 . Einen einsamen Wanderer im Wald zu strafen, ist sowas von daneben, dass die Autoren dieser Anweisung wohl so weit neben den Schuhen stehen, dass sie ein gutes Fernrohr brauchen, um letztere Schuhe noch zu sehen. Ich finde es nämlich vorzüglich zur Stärkung der Abwehrkräfte, im Wald allein spazieren zu gehen…. Und da gibt mir jeder Virologe und Arzt Recht. Nur die Anhänger der Stasi-Mentalität, die aus dem letzten Jahrhundert übrig geblieben sind, nicht, denn die sehen Morgenluft für ihre perverse Mentalität.

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