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Die Corona-Amnestie

Jetzt ist es amtlich: Die Verletzung der Ausgangsbeschränkungen und Corona-Notdekrete durch Gesunde werden zu Verwaltungsvergehen.

Wer in den vergangenen Wochen eine Anzeige wegen Verletzung der Ausgangsbeschränkungen aus den verschiedenen Notdekreten erhalten hat, kann aufatmen. Im am Mittwoch veröffentlichten Dekret des Ministerpräsidenten (Nr. 19) ist ein Artikel enthalten (Nr. 4), der einer Amnestie gleichkommt. Alle Anzeigen (italienweit über 115.000 bei 2,6 Millionen Kontrolle) gegen Personen, die nicht einer Zwangsquarantäne unterliegen oder positiv getestet wurden, werden (auch rückwirkend) zu Verwaltungsvergehen. Anders ausgedrückt: Wer eine Strafe von 200 Euro zahlt (die Hälfte der zuletzt auf 400 Euro erhöhten Mindeststrafe), ist aus dem Schneider und strafrechtlich unbescholten.

Weiter aufrecht bleibt die Bestimmung für Verletzung der Hauspflicht durch Personen unter Quarantäne und positiv Getestete. Für sie gilt weiter das Strafrecht, nämlich der Strafbestand der fahrlässigen Verbreitung einer Seuche mit einem Strafrahmen zwischen drei und neun Jahren Haft. (tom

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