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Der Miet-Notfall

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„Viele Arbeitnehmer könnten am Ende des Monats Probleme mit der Miete haben“, meint die Gewerkschaft AGB/CGIL. Denn der Lohnausgleich betrage nur maximal 1.129 Euro.

Nach Ansicht der Gewerkschaft AGB/CGIL haben die beschlossenen und strikt umgesetzten Maßnahmen gegen das Coronavirus ganze Wirtschaftszweige lahmgelegt und es bestehe die Gefahr, dass durch das völlige oder teilweise Fehlen des Monatsgehaltes in vielen Familien Engpässe bei der rechtzeitigen Zahlung der Mieten entstehen könnten. „Dabei gilt es zu bedenken, dass die Mieten die Einkommen der Familien in Südtirol stark belasten“, so der AGB/CGIL.

Für die Gewerkschaft hat die Regierung mit dem Dekret „Cura Italia“ die sozialen Stoßdämpfer verstärkt, um auf die entstandene Notsituation zu reagieren. Aber: „Trotz dieser Maßnahmen werden die Kaufkraftverluste spürbar sein. Der Lohnausgleich beträgt 80 Prozent des Bruttogehaltes, darf aber eine Höchstgrenze nicht überschreiten, die für Einkommen unter 2.159,48 Euro bei 939,89 Euro liegt und bei 1.129,66 Euro für Einkommen über diesem Betrag.“

Der AGB/CGIL schreibt in einer Aussendung:

„Wir hoffen auf die Intervention der Provinz für diejenigen, die aufgrund der Unterbrechung oder des Verlustes der Arbeit vorübergehend Schwierigkeiten haben, die Kosten für die Miete zu tragen. Man könnte die bereits bestehenden Mietbeihilfen nutzen und die erforderlichen Mittel dort bereitstellen, oder einen speziellen Covid-19-Fonds einrichten.

Es sollten auch klare Regeln verabschiedet werden. So sollten alle bereits bestehenden Mietrückstände genau ausgewertet werden, um nicht ein bewusstes Fehlverhalten, auch aufgrund eines lässigen Umgangs mit dem Gesetz, zu belohnen. Sollte die Krise länger anhalten, wäre es sinnvoll, den Mietern des Wohnbauinstitutes die Möglichkeit zu geben, eine sofortige Anpassung der Mieten, bei einem voraussichtlich deutlichem Einkommensrückgang, zu beantragen.

Für diejenigen, die einen Kredit für die Erstwohnung abbezahlen, hoffen wir, dass so schnell wie möglich das Rundschreiben zur Umsetzung der von der Regierung beschlossenen Norm veröffentlicht wird, die eine Stundung oder eine Verlängerung des Kredites ermöglicht, um sowohl den Kreditnehmern, als auch den Banken die nötige Sicherheit zu geben.“

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (15)

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  • carlotta

    Den Mieter des Wobi???? De eh lai 50 Euro zahlen!! Was ist mit den Mietern, die 1.000 Euro zahlen ??? Wieder amol werd die sogenannte aber nicht wirkliche Mittelschicht ausgeschlossen.. pärig

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