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Unlautere Geschäfte

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Auf Veranlassung der italienischen Wettbewerbsbehörde rüstet sich die EU-Kommission gegen den Verkauf von gefälschten Impfstoffen und Medizinprodukten zu überhöhten Preisen.

„Der aktuelle Gesundheitsnotstand, der leider den von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zugeschriebenen Status einer Pandemie erreicht hat, führt zur Verabschiedung restriktiver Maßnahmen, die so streng wie nötig sind, um die allgegenwärtigen Auswirkungen des COVID-19-Virus einzudämmen“, erklärt das Europäische Verbraucherzentrum Bozen (EVZ).

Während europäische und nicht-europäische Regierungen mit der komplexen Aufgabe beschäftigt seien, für alle von den ergriffenen Maßnahmen betroffenen Interessen einen Ausgleich zu finden, mangle es nicht an denjenigen, die versuchen, aus der gegenwärtigen heiklen Situation Kapital zu schlagen, indem sie von den Ängsten der Verbraucher profitieren und Produkte wie Masken und Händedesinfektionsmittel zu exorbitanten Preisen verkaufen, die den normalen Preis um mehr als das Zehnfache übersteigen.

„Glücklicherweise sind solch verabscheuungswürdige Geschäftspraktiken nicht aus dem Blickfeld unserer Durchsetzungsbehörde Antitrust geraten, die in Zusammenarbeit mit der Finanzwache ein Untersuchungsverfahren gegen eine Website eingeleitet, die ein antivirales Medikament für mehr als 600 Euro vermarktet hat“, erläutert Maria Pisanò, Direktorin des EVZ Italien.

„Die nationalen Verbraucherschutzbehörden in ganz Europa haben nun, koordiniert durch die uropäische Kommission, gemeinsame Maßnahmen eingeleitet, um die Verbraucher wirksam gegen die Unehrlichkeit einiger Händler zu schützen“, so Pisanò.

In diesem Zusammenhang hat sich Didier Reynders, Kommissar für Justiz und Verbraucherschutz, geäußert und versichert, dass die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten alle in ihrer Macht stehenden Maßnahmen ergreifen werden, um unlauteres Verhalten zu verhindern. Gleichzeitig forderte er Online-Verkaufsplattformen auf, dem Beispiel von Amazon und Facebook zu folgen, die aus eigener Initiative und freiwillig Maßnahmen gegen unlautere Geschäftspraktiken ergriffen haben.

„Kommissar Reynders kündigte auch an, demnächst einen Leitfaden zu veröffentlichen, um die zu verurteilenden Praktiken besser erkennen zu können und den nationalen Behörden eine wertvolle Unterstützung zu liefern“, erklärt Monika Nardo, Rechtsberaterin des EVZ in Bozen.

Gerade das EVZ, das seit jeher ein wichtiger Gesprächspartner des CPC-Netzwerks sei, habe die Aufgabe, sogenannte externe Warnmeldungen zu machen. Ein neues Gesetz erweitere und stärke die Befugnisse der nationalen Behörden, um die Maßnahmen zur Überwachung des Marktes zu koordinieren und wirksamer zu machen, und so grenzüberschreitende Verstöße gegen das Verbraucherrecht, insbesondere im digitalen Kontext, wirksamer zu bekämpfen.

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