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Biotop bleibt Biotop

Das Gebiet Obere Au in Glurns bleibt ein Biotop. Das Verwaltungsgericht hat nun den Rekurs von zwei Grundeigentümern und der örtlichen Weidinteressentschaft gegen dessen Ausweisung abgewiesen.

von Thomas Vikoler

Zuerst ging es um die Frage, ob auf den Wiesen oberhalb von Glurns ein Golfplatz entstehen sollte. Ein Vorhaben, das der Gemeinderat von Glurns mit einem Beschluss vom 18. November 2015 eindeutig zurückwies. Das Gebiet Obere Au sollte von einem Landschaftsschutzgebiet in ein Biotop umgewandelt werden.

Das beschloss die Landesregierung am 21. März 2017 (Beschluss Nr. 306) auf der Grundlage eines Antrags des Heimatpflegeverbandes aus dem Jahre 2014.

Doch der Beschluss wurde vom Verwaltungsgericht nach einem Rekurs der Grundeigentümer Kurt Warger und Bernhard Prieth und der Weideinteressentschaft aufgehoben. Die Begründung: Bei der Beschlussfassung seien Gemeinnutzungsrechte (Weiderechte) nicht ausreichend berücksichtigt worden.

Der politische Wille, die Obere Au als Biotop auszuweisen, bestand aber weiterhin: Am 4. Juni 2019 fasste die Landesregierung – unter Berücksichtigung der vom Verwaltungsgericht aufgelisteten formalrechtlichen Verwaltungsschritte – einen erneuten Beschluss zur Ausweisung eines Biotops.

„Die einst ausgedehnten Auwälder des Etschtales sind bis auf letzte Relikte ausgerottet worden. Sie fielen der Flussregulierung, der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung, dem Straßen- und Siedlungsbau zum Opfer. Durch vielerlei Eingriffe ist die Obere Au stark in Mitleidenschaft gezogen worden. Teilflächen wurden verrohrt, trockengelegt und aufgefüllt. Dazu kamen die Mülldeponie und die Kläranlage. Da die Auen wegen ihrer Rarität einen Seltenheitswert haben, sollten selbst derart misshandelte Aureste aufgewertet und als Biotop ausgewiesen werden“, heißt es im Beschluss 447/2019.

Ein Beschluss, der nun einer gerichtlichen Prüfung standhält. Das Verwaltungsgericht hat einen Rekurs der beiden Grundeigentümer und der Weidinteressentschaft Glurns vollumfänglich abgewiesen.

Die Ausweisung eines Biotops sei eine Ermessenssache der Verwaltung, der Beschluss vom Juni 2019 enthalte keine „offensichtlichen Widersprüche“. Auch weil, infolge des ersten Urteils des Verwaltungsgerichts, in diesem die Nutzung einer Grundparzelle für die Weidetätigkeit und Düngung zugestanden worden war. Verboten wurde dort hingegen jegliche intensive Bewirtschaftung.

Gleichzeitig stellt das Gericht nach einem Einwand der Rekurssteller klar, dass die Unterschutzstellung zwar von einer Initiative des Heimatpflegeverbandes ausgegangen sei, letztlich aber vom Landesamt für Landschaftsökologie eingeleitet wurde. Deshalb sei für den zweiten Beschluss kein neuerlicher Antrag des Heimatpflegeverbandes vonnöten. Ein solcher wäre für die Verwaltung ohnehin nicht bindend.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (1)

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  • treter

    Respekt dem heimatpflegeverband der die initiative zum schutz dieser au gestartet hat! Und auch die gemeinde und die landesregierung unterstützen die ausweisung als biotop!
    Ganz anders hingegen in brixen: dort soll der letzte grosse auwald des eisacktales der erweiterung der industriezone und der schaffung von parkplätzen weichen. Und die gemeinde und das land machen unterstützen diesen naturfrevel noch! Erst unlängst wurde im kandtag ein beschlussantrag zum Schutz des auwaldes abgeschmettert…. einfach beschämend!
    Sozusagen als „entschuldigung“ für die rodung des auwaldes soll die millander au erweitert werden hinein in bauschuttgelände und stark pestizidbelastete obstwiesen!
    Und geradezu skandalös ist das verhalten der umweltgruppe eisacktal und des dachverbandes für natur- und umweltschutz die diesen kuhhandel auch noch unterstützen!!!
    Vielleicht regt die aktuelle coronavirus-krise diese akteure mal zum nachdenken an bzw. dass nicht die letzten naturreservate dem vermeintlichen fortschritt (3 D Drucker für betonwände anstelle des auwaldes!!) geopfert werden dürfen….

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