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Was nun, Herr Generalvikar?

Bischof Muser und Generalvikar Runggaldier

Generalvikar Eugen Runggaldier beantwortet die häufigsten Fragen, mit denen sich Seelsorger und Gläubige in den vergangenen Tagen an das Bischöfliche Ordinariat gewendet haben.

„Diese Wochen, die uns neue, ungewohnte und auch schmerzliche Erfahrungen zumuten, fordern uns menschlich und geistlich heraus. Jetzt ist die Zeit der Solidarität, der Verantwortung, des Innehaltens, der Umkehr“, schreibt Bischof Ivo Muser in einer Botschaft an die Pfarrgemeinden. Generalvikar Eugen Runggaldier beantwortet die häufigsten Fragen, mit denen sich Seelsorger und Gläubige in den vergangenen Tagen an das Bischöfliche Ordinariat gewendet haben.

  1. Ein Wort der Ermutigung von Bischof Ivo Muser

„Liebe Schwestern und Brüder in unserer Diözese Bozen-Brixen!

‘Jetzt ist sie da, die Zeit der Gnade; jetzt ist er da, der Tag der Rettung‘ (2 Kor 6,2). Diese Worte des Apostels Paulus aus dem 2. Brief an die Gemeinde in Korinth wendet die Liturgie der Kirche jedes Jahr auf die Fastenzeit an. Diese Glaubensüberzeugung bekommt in diesen Wochen einen ganz besonderen Klang. Ja, auch diese Wochen sind im Schauen auf Jesus Christus, den Gekreuzigten und Auferstandenen, „Zeit der Gnade und Tage der Rettung“.

Diese Wochen, die uns neue, ungewohnte und auch schmerzliche Erfahrungen zumuten, fordern uns menschlich und geistlich heraus. Jetzt ist die Zeit der Solidarität, der Verantwortung, des Innehaltens, der Umkehr, und für gläubige Menschen – durch alles hindurch – eine besondere Zeit, SEINE Gegenwart zu suchen und auf SEINE Hilfe zu vertrauen. Ich bitte darum, dass wir, gerade unter den gegenwärtigen Bedingungen, menschlich und geistlich zusammenhalten, einander beistehen und uns gegenseitig stützen.

Ich werde an allen Tagen dieser herausfordernden Zeit um 09.00 Uhr im Bozner Dom – unter Ausschluss der Öffentlichkeit – die Heilige Messe feiern, die über Radio Grüne Welle übertragen wird. An den Sonntagen wird ebenfalls um 9.00 Uhr die Eucharistie in deutscher, italienischer und ladinischer Sprache gefeiert und über Radio Grüne Welle und Radio Sacra Famiglia übertragen. Im Gebet und in der Hoffnung bin ich euch allen verbunden. Auch diese Erfahrung ist „Zeit der Gnade und ein Tag der Rettung“ – in der Haltung der Demut, der Umkehr und einer persönlichen und gemeinschaftlichen Hinwendung zu Gott, dem Herrn des Lebens. Wir setzen auf ihn unsere Hoffnung. Wir brauchen ihn!

Ich bitte darum, die Pfarrsender und alle anderen technischen Möglichkeiten zu nutzen, um die Feier der Heiligen Messe und anderer Gebetsformen zu übertragen.

Ich empfehle allen Gläubigen, auch die anderen bereits bewährten Möglichkeiten in Rundfunk und Fernsehen zu nutzen. Dies trägt wesentlich dazu bei, dass wir in einem Gebetsnetz miteinander verbunden bleiben.

An den Fastensonntagen sowie am 19. März, dem Hochfest des heiligen Josef, und am 25. März, dem Hochfest der Verkündigung des Herrn, sollen in allen Pfarrkirchen unserer Diözese um 12.00 Uhr für zehn Minuten alle Glocken läuten, als hörbares Zeichen der Verbundenheit. Sie laden ein zum gemeinsamen Gebet in unseren Häusern und Familien. Besonders empfehle ich dazu den „Engel des Herrn“, bei dem wir mit der Gottesmutter Maria das Geheimnis der Menschwerdung Gottes betrachten: über das Kreuz zur Auferstehung.

Auch das tägliche Betläuten am Morgen, Mittag und Abend sowie das Läuten der großen Glocke am Freitag um 15.00 Uhr in Erinnerung an die Todesstunde Jesu sind für uns Gelegenheiten, um uns im Gebet miteinander zu verbinden.

Die Betrachtung der Heiligen Schrift, das Beten des Kreuzwegs, das Rosenkranzgebet, die Pflege des Morgen-, Abend- und Tischgebetes können eine gute, geistliche Hilfe sein, um diese Wochen vom Glauben her zu deuten und zu gestalten. Nutzen wir diese Zeit auch für die Beziehungen in der Hausgemeinschaft, für eine gute Lektüre, für einen Telefonanruf an einen Menschen, der darauf wartet. Und vergessen wir die vielen Menschen nicht, die unsere Solidarität und Hilfe brauchen: in Syrien, an der türkisch – griechischen Grenze, die Armen mitten unter uns! In meinem Fastenhirtenbrief habe ich geschrieben: „Not hat viele Gesichter – Solidarität auch!“

Auf Anregung der Italienischen Bischofskonferenz lade ich dazu ein, in Verbundenheit mit der Kirche in Italien am 19. März, dem Hochfest des heiligen Josef, um 21.00 Uhr in den Familien, in den Ordensgemeinschaften und allen Hausgemeinschaften den Rosenkranz zu beten. Dabei soll eine Kerze ins Fenster gestellt werden, als ein Zeichen vorösterlicher Hoffnung. Ich werde in der Propsteikapelle von Bozen in unseren Landessprachen den Rosenkranz vorbeten und lade alle ein, sich diesem Gebet über Radio Grüne Welle und Radio Sacra Famiglia anzuschließen.

Mögen wir menschlich und geistlich gestärkt aus dieser Fastenzeit hervorgehen: darum bete ich mit euch allen. Wir bleiben als Menschen der Hoffnung im Gebet verbunden: für alle Verstorbenen, für alle Kranken und ihre Angehörigen, für alle, die im sanitären Bereich besonders gefordert sind und für alle, die politische Entscheidungen zu treffen haben. Vergelt´s Gott allen, die für unsere Gesundheit arbeiten. Vergelt´s Gott allen, die durch gute Worte und durch Zeichen und Taten der Solidarität mithelfen, dass wir diese schwierige Zeit gemeinsam bewältigen.“

  1. Ergänzende Hinweise des Generalvikars

Im Zusammenhang mit den Maßnahmen gegen die Verbreitung der Krankheit Covid-19 haben sich in den letzten Tagen so viele Priester und Laien an das Bischöfliche Ordinariat gewendet, um detailliertere Informationen zu erhalten, dass diese nicht einzeln beantwortet werden konnten.

Generalvikar Eugen Runggaldier geht auf die Fragen ein, die am häufigsten gestellt wurden. Doch zuvor wird nochmals darum gebeten, die Vorbeugemaßnahmen rigoros zu beachten. Als kirchliche Glaubensgemeinschaft wollen wir vor allem aus Solidarität zu den älteren und kränklichen Menschen unseren Beitrag leisten, damit die Ausbreitung des Virus eingedämmt wird.

  • Besuch von Kirchen und Kapellen

Es ist der eindringliche Appell ergangen, die Häuser nur aus gutem Grund zu verlassen. Die Kirchen bleiben aber zu den gewohnten Zeiten offen und dürfen, außerhalb der Gottesdienstzeiten für das persönliche Gebet aufgesucht werden.

  • Gottesdienste allgemein

Wie bereits mitgeteilt, sind alle Gottesdienste in den Kirchen und Kapellen ausgesetzt. Das betrifft die Eucharistiefeiern, die Wort-Gottes-Feiern, die Feier der Tagezeitenliturgie, Andachten, Kreuzwegandachten, gemeinsam gebetete Rosenkränze, Taufen, Sterbegottesdienste, Prozessionen usw.

Erstkommunionen, die vielerorts am Weißen Sonntag gefeiert werden, sollen wie geplant stattfinden, vorausgesetzt die Feier von Gottesdiensten ist dann wieder möglich. Die Eltern sollen bis dahin die Vorbereitung auf die Erstkommunion übernehmen bzw. sollen die ausgefallenen Gruppentreffen der Erstkommunionkinder nach der Erstkommunion nachgeholt werden.

  • Werktagsgottesdienst

Der Herr Bischof hat gebeten, dass die Priester täglich die Eucharistie feiern. Sie schließen dabei alle Menschen der Pfarrei, vor allem die Kranken, ins Gebet ein. Diese Feier muss bei verschlossenen Türen stattfinden, da eine Ansammlung von Menschen vermieden werden soll. Wo dies möglich ist, soll der Gottesdienst über den Pfarrsender ausgestrahlt werden, damit die Gläubigen über Radio den Gottesdienst in der eigenen Pfarrkirche mitfeiern können. Darüber hinaus können Gläubige die hl. Messe über andere Radiosender bzw. das Fernsehen oder das Internet mitfeiern.

Eucharistiefeiern im Freien, auch wenn die Gläubigen einen Sicherheitsabstand von einem Meter einhalten, sind nicht möglich, da Menschenansammlungen nicht gestattet sind.

  • Sonntagsgottesdienst

An den folgenden Sonntagen sollen die Gläubigen die Eucharistiefeier über den Pfarrsender oder andere Radiosender, Fernsehanstalten oder das Internet mitfeiern. Ebenso werden sie eingeladen, daheim die Sonntagslesungen zu lesen und gemeinsam zu beten.

  • Verabschiedung von Verstorbenen

Verstorbene sollen nicht mehr daheim aufgebahrt werden, sondern in den dafür vorgesehenen Kapellen am Friedhof oder in der Nähe der Pfarrkirche. Der Aufbewahrungsort des Verstorbenen wird zu den gewohnten Zeiten offen sein. Es ist zu vermeiden, dass sich größere Gruppen von Menschen versammeln, um gemeinsam den „Seelenrosenkranz“ zu beten. Diesen mögen die Trauernden daheim in der Familie oder allein beten. Am Aufbewahrungsort des Verstorbenen sollen die Trauernden immer einen Abstand von einem Meter voneinander halten. Das Besprengen des Sarges mit Weihwasser soll vermieden werden. Dafür sollen die Trauernden ein Kreuzzeichen machen und sich vor dem Sarg verneigen.

Die Feier der Verabschiedung findet am Friedhof statt. Dafür wurde eine Handreichung ausgearbeitet, die auf der Homepage der Diözese abrufbar ist. Die Feier soll kurz sein. Die Glocken sollen geläutet werden. Anwesend sind nur die engsten Verwandten, die voneinander einen Abstand von einem Meter halten. Die übrigen Trauernden beten daheim, vor allem sobald die Glocken darauf hinweisen, dass nun die Verabschiedung am Friedhof stattfindet. Für das Gebet daheim findet sich auf der Homepage der Diözese ebenfalls eine Handreichung. Ministrantinnen und Ministranten sollen nicht daran teilnehmen. Der Vorsteher der Feier besprengt als Einziger den Sarg mit Weihwasser. Die übrigen Gläubigen verabschieden sich vom Verstorbenen mit einem Kreuzzeichen und einer Verbeugung vor dem Sarg.

  • Krankenkommunion und Krankensalbung

Schwerkranke Menschen dürfen daheim besucht werden, wenn sie die Kommunion, die Krankensalbung oder den Empfang des Sakramentes der Versöhnung wünschen. Auf jeden Fall muss auch hier möglichst der Abstand von einem Meter zwischen den Anwesenden eingehalten werden.

  • Sakrament der Versöhnung

Das Sakrament der Versöhnung wird weiterhin gefeiert. Allerdings soll darauf geachtet werden, dass zwischen der Person, die beichtet, und dem Priester ein Mindestabstand von einem Meter eingehalten wird. Es soll vermieden werden, das Sakrament in einem schlecht durchlüfteten Beichtstuhl zu feiern. Alternativ dazu könnte das Sakrament in den Kirchenbänken gefeiert werden unter Beachtung der nötigen Diskretion.

  • Caritative Einrichtungen

Die wichtigsten caritativen Einrichtungen bleiben weiterhin offen, wobei unbedingt der Abstand von einem Meter zwischen den Anwesenden eingehalten werden muss.

Es darf nämlich nicht passieren, dass die schwächsten Glieder der Gesellschaft unter der gegenwärtigen Ausnahmesituation noch mehr leiden als alle anderen.

  • Eigenschutz der Priester, Diakone und anderer kirchlicher Dienste

Priester, Diakone und andere kirchliche Dienste sollen auf ihren Eigenschutz achten. D.h. dass sie die Hygienevorschriften beachten sowie einen Meter Abstand zu allen anderen Personen halten. Sollten sie sich unwohl fühlen, dürfen sie auf keinen Fall Dienste ausüben, sondern sollen daheim bleiben, um eine möglich Ansteckung anderer zu vermeiden.

 

 

 

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