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Die Ausnahmeregelung

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Soziales Mindesteinkommen, Mietbeitrag und Taschengeld werden von Amts wegen genehmigt und Fälligkeiten um 30 Tage aufgeschoben.

Die Landesabteilung Soziales teilt mit, dass aufgrund der momentanen Ausnahmesituation im Zusammenhang mit dem Coronavirus sämtliche Leistungen zur finanziellen Sozialhilfe und zur Tarifergänzung fortgeführt werden. Dies gilt insbesondere für jene Gesuche, die zurzeit fällig sind und erneuert werden müssten sowie für neu eingereichte Gesuche.

Abteilungsdirektorin Michela Trentini hat die zuständigen Dienste angewiesen, die Gesuche in dieser Zeit des Ausnahmezustandes von Amts wegen zu genehmigen und Fälligkeiten um 30 Tage zu verlängern.

Diese Maßnahme soll dazu beitragen, Menschenansammlungen an den Schaltern der Sozialsprengel zu vermeiden. Betroffen sind von dieser Regelung das soziale Mindesteinkommen, der Beitrag für Miete und Wohnungsnebenkosten sowie das Taschengeld.

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