Der Kindersitz-Countdown
Seit dem 7. November 2019 ist es Pflicht, Kinder unter 4 Jahren im Auto ausschließlich in Kindersitzen mit Alarmsystemen gegen das Verlassen („anti abbandono“) zu transportieren.
Ab dem 6. März 2020 können auch die Strafen für die Verletzung dieser Pflicht ausgestellt werden (Geldstrafe von 83 bis 333 Euro und Abzug von 5 Führerschein-Punkten).
Die VZS weist darauf hin, dass um gesetzeskonform zu sein, die Konformitätserklärung des Herstellers (diese erfolgt durch den Hersteller über eine Selbsterklärung) mitgeführt werden muss. Sie muss bestätigen, dass die technischen und funktionellen Anforderungen eingehalten werden, welche in der entsprechenden Verordnung an die Geräte gestellt werden.
Die Vorrichtungen können entweder in den Kindersitz integriert sein oder separat gekauft werden. Überprüfen Sie vor dem Kauf auf jeden Fall das Vorhandensein der Konformitätserklärung, insbesondere bei Käufen im Internet außerhalb der Europäischen Union.
Wer und wie kann um Beitrag ansuchen?
Mittlerweile hat das Transportministerium auch ein eigenes Dekret erlassen, welches genau regelt, wer und zu welchen Bedingungen Anrecht auf einen den Beitrag des Staates in Höhe von Euro 30 für den Ankauf der Kindersitze hat.
Mit einigen Verzögerungen ist es seit Ende Februar 2020 möglich, über https://www.bonuseggiolino.it/bonuseggiolino/#/beneficiario/homePage um den Bonus von 30 Euro für den Ankauf anzusuchen. Dies kann auch passieren, wenn die Vorrichtung bereits gekauft wurde.
Für die Registrierung ist es erforderlich, über eine digitale Identität zu verfügen (SPID).
Dabei ist der Beitrag einmalig pro Kind (also ein Kindersitz oder Nachrüstungs-System pro Kind), und daher darf nur ein Elternteil darum ansuchen. Der Beitrag wird in Form eines elektronischen Guthabens anerkannt, welcher ausschließlich in den Geschäften ausgegeben werden kann, die sich in einem eigenen Register des Ministeriums registriert haben.
Die Beiträge werden dabei nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt“ ausgezahlt, und nur bis zur Erschöpfung der vom Staat zur Verfügung gestellten Geldmittel.
Für weitere Rückfrage steht auch der VZS Projekt-Schalter „All e-nclusive: Technologien – Beeinträchtigungen – Armut“, mail: [email protected], zur Verfügung.
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Kommentare (8)
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ohnehirnlebtmanbesser
Oh Emma. Sag was
tiroler
Typisches wal….s Unsinnsgesetz
kirke
Schickt die alten Kindersitze alle an das Ministerium in Rom!
Das ist mir 10 Euro wert!
kleinaberoho
diese Pflicht gilt aber „NUR“ für Italienische Staatsbürger- nicht für Ausländer (z.B. Reisende) – außer die Gesetzeslage hat sich wieder seit Veröffentlichung abgeändert
kleinaberoho
Laut ADAC Gilt dies für den Fahrzeugführer mit Wohnsitz in Italien– wird hier etwa wieder abgezockt??
kurt
In einem Staat mit so einer schludrigen Gesellschaft sind solche Gesetze kein Wunder ,es geht ja nur ums Abzocken ,einer der Politiker wird schon vom dementsprechenden Unternehmer abkassiert haben !!!!.
Ein Gesetz gegen das Kinder vergesse das muss einem einmal einfallen ,sowas kann es nur für die Italiener geben .
emma
will dem dummem ital. volk nur noch einen typ geben:
chiudete vs. bambini nel bagagliaio gli non si vedono.
ohnehirnlebtmanbesser
Oh „Frau“ Emma.Danke. Dank Ihrer Beitràge fùhle ich mich immer besser. Ich denke…..ich bin Ohnehirn….aber Sie sind „Kopflos“. Schlimmer. Ihr Hirni