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„Die Kontrollen laufen“

Grafik: LPA

Die Coronavirus-Notverordnung bleibt aufrecht. Die Umfeldkontrollen nach dem ersten Fall in Südtirol sind in vollem Gange. Was Sie aktuell wissen müssen.

Neue Entscheidungen in Sachen Coronavirus werden aufgrund der jeweiligen Voraussetzungen getroffen. Dies wurde am Dienstag bei der Besprechung der Lage im Lagezentrum in der Agentur für Bevölkerungsschutz erklärt.

„Bis auf Weiteres gilt die Notverordnung vom vergangenen Sonntag, nach der – neben den in dieser Ferienwoche geschlossenen Schulen – bis zum Sonntag (1. März) auch alle Kleinkindbetreuungseinrichtungen, die Freie Universität Bozen, die Landesfachhochschule für Gesundheitsberufe Claudiana und das Konservatorium Claudio Monteverdi geschlossen bleiben. Wie danach vorgegangen wird, hängt von den sich ständig verändernden Bedingungen ab“, erklärt Bevölkerungsschutzlandesrat Arnold Schuler.

Umfeldkontrollen laufen

„Dem Patienten auf der Isolierstation im Landeskrankenhaus Bozen“, so Notfallmedizin-Primar Marc Kaufmann, „der bei einem zweiten Screening positiv auf das Coronavirus getestet wurde, geht es gut, die Umfeldkontrollen sind in vollem Gange.“

Was ist ein „Verdachtsfall“?

Ein Verdachtsfall für COVID-19, erklärt Primar Kaufmann, „ist ein Patient mit klinischer Symptomatik – Fieber, Husten, Atemnot – und bestätigtem Aufenthalt innerhalb der letzten 14 Tage in China oder in einer Gemeinde oder einer Stadt, die als Rote Zone für COVID-19 definiert wurde.“

Zusätzlich gilt als Verdachtsfall für COVID-19 jeder, der im engen Kontakt mit einem bestätigtem Erkrankungsfall innerhalb der letzten 14 Tage stand sowie auch sanitäres Personal, das in den vergangenen 14 Tagen ungeschützt in einer sanitären Struktur gearbeitet hat, wo COVID-19-Patienten behandelt wurden.

Was bedeutet „Enger Kontakt mit COVID-19“?

Als Enger Kontakt gilt ein Aufenthalt in geringer Entfernung, unter einem Meter Abstand zur anderen Person, speziell in geschlossenen Räumen und über einen längeren Zeitraum mit einem COVID-19-Patienten.

Vorgangsweise für einen „Engen Kontakt“ mit COVID-19 in Südtirol

Laut Stand am Dienstagmittag gilt: Die Betroffenen werden für 14 Tage isoliert, dies kann auch zuhause erfolgen, erläutert Primar Kaufmann.

„Besonders wichtig sind strengste Hygiene-Maßnahmen wie regelmäßige Händedesinfektion, Oberflächendesinfektion – etwa im Bad oder WC – mit geeigneten Mitteln und das Tragen eines Mundschutzes bei jeglichem Kontakt mit anderen Menschen im Haushalt. Zusätzlich wird zweimal täglich die Körpertemperatur gemessen und telefonisch dem Dienst für Hygiene mitgeteilt“, so Kaufmann.

Vorgangsweise bei einem „Verdachtsfall für COVID-19“

Bei Auftreten von Krankheitssymptomen – Fieber, Husten, Atemnot – wird aus dem „Engen Kontakt“ ein „Verdachtsfall“, und es erfolgt die stationäre Aufnahme in die Infektionsabteilung am Krankenhaus Bozen mit Spezialdiagnostik für einen COVID-19-Infekt mittels Nasen-Rachen-Abstrich.

Der Test muss nach 24 Stunden zur Bestätigung der Diagnose wiederholt werden. Dies gilt, wie Primar Kaufmann erklärt, für Südtirol laut Stand am Dienstag.

Grüne Nummer

Seit der Aktivierung der Grünen Nummer, berichtet der Koordinator der Verkehrsmeldezentrale Markus Rauch, am Dienstag um 8.00 Uhr früh werden stündlich zwischen 50 und 60 Telefonate beantwortet. Die Zahl der Anrufe ist wesentlich höher.

Lagezentrum rund um die Uhr besetzt

Im Lagezentrum bei der Berufsfeuerwehr in der Agentur für Bevölkerungsschutz laufen alle Fäden zusammen, regelmäßig werden Lagebesprechungen abgehalten, an der Dienstagvormittag neben dem Direktor der Agentur für Bevölkerungsschutz, Rudolf Pollinger, auch Landesrat Arnold Schuler teilnahm.

Grüne Nummer

Von 8.00 bis 20.00 Uhr sind unter der Grünen Nummer 800 751 751 Auskünfte erhältlich.

Informationen auch auf der Homepage www.sabes.it/coronavirus

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