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Der Betreuungsbonus

Ab dieser Woche können Familien mit Kindern unter drei Jahren, die in einer privaten oder öffentlichen Kindertagesstätte oder bei einer Tagesmutter betreut werden, um den „bonus asilo nido“ ansuchen.

Nach der Veröffentlichung des entsprechenden NISF/INPS-Rundschreibens können Familien mit Kindern unter drei Jahren ab sofort um den Kinderbetreuungsbonus 2020 ansuchen. „Erstmals zahlt das Fürsorgeinstitut einen ‚bonus asilo nido‘ bis zu 3.000 Euro aus“, bewertet die SVP-Kammerabgeordnete Renate Gebhard die Verlängerung und Verstärkung dieser Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf als positiv.

Am vergangenen Freitag hat das Nationale Fürsorgeinstitut NISF/INPS mit einem Rundschreiben die Details zur Auszahlung des Kinderbetreuungsbonus 2020 veröffentlicht, ab dieser Woche können Familien mit Kindern unter drei Jahren, die in einer privaten oder öffentlichen Kindertagesstätte oder bei einer Tagesmutter betreut werden, um den „bonus asilo nido“ ansuchen. Diese Förderung gibt es auch für die Betreuung von Kindern mit chronischen Krankheiten in den eigenen vier Wänden.

Renate Gebhard

„Mit dem Haushaltsgesetz 2020 wurden die finanziellen Mittel für diese familienpolitische Maßnahme aufgestockt“, begrüßt die SVP-Kammerabgeordnete Renate Gebhard die Fortführung des Kinderbetreuungsbonus. Der „bonus asilo nido“ wird dabei zum Teil, und zwar für eventuelle Beiträge über 1.500,00 €, erstmals an das Einkommen gekoppelt: Familien mit einem Einkommen unter 25.000 Euro laut ISEE erhalten bis zu 3.000 Euro jährlich, bei einem Einkommen zwischen 25.001 und 40.000 Euro laut ISEE sind es bis zu 2.500 Euro im Jahr, bei über 40.000 Euro Einkommen laut ISEE oder bei fehlender ISEE-Erklärung 1.500 Euro jährlich. Die Ansuchen um den Kinderbetreuungsbonus können online auf der Internetseite des NISF/INPS, telefonisch über die grüne Nummer 803164 (Festnetz) oder 06164164 (Mobiltelefon) oder über die Patronate gestellt werden.

„In Bezug auf die Ansuchen 2019 hat das INPS/NISF indes mitgeteilt, dass alle Anfragen um den Kinderbetreuungsbonus gedeckt sind, derzeit die eingereichten Rechnungen geprüft und in der Folge ausbezahlt werden“, informiert die SVP-Parlamentarierin Gebhard. Wer bereits 2019 um den Kinderbetreuungsbonus angesucht hat, erhält ein SMS und kann dann mithilfe des PIN-Codes für die INPS-Internetseite, SPID, CNS oder elektronischer Identitätskarte (CIE) in einem vorausgefüllten Formular die eigenen Daten bestätigen oder abändern ohne ein neues Ansuchen für 2020 zu stellen.

„Der Kinderbetreuungsbonus gehört zu den wichtigsten Unterstützungsmaßnahmen für Frauen und Familien, die Beruf und Kinder unter einen Hut bringen wollen oder müssen“, erklärt Renate Gebhard. Die SVP-Landesfrauenreferentin unterstreicht in diesem Zusammenhang die Bedeutung des „bonus asilo nido“ für die Anhebung der Geburtenrate, „denn international vergleichende Studien kommen zum Schluss, dass Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit diese erhöhen.“

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