Kleiner Skonto
Skonto von jeweils 100.000 Euro, aber der Schuldspruch bleibt bestehen – mit jeweils 468.000 Euro Schadenersatz: Das Rechnungshof-Urteil zur Widerrufs-Beschwerde zu den Murmeltierabschüssen fällt für Luis Durnwalder und Heinrich Erhard enttäuschend aus.
Von Thomas Vikoler
Am meisten geärgert hat die beiden früheren Landesverwalter die Position des Generalstaatsanwalts bei der Verhandlung am 23. Jänner: Dieser hatte allen Ernstes behauptet, der frühere Landeshauptmann Luis Durnwalder und Heinrich Erhard, ehemaliger Leiter des Landesamtes für Jagd und Fischerei, hätten den von Landesrat Arnold Schuler am 29. August 2014 per Dekret genehmigten Abschuss von 657 Murmeltieren geistig und materiell vorbereitet (die TAGEZEITUNG berichtete). Sie selbst waren da bekanntlich nicht mehr im Amt.
Soweit, die Behauptung des Generalstaatsanwalts als begründet zu erachten, gingen die Richter der 1. Sektion des Zentralen Rechnungshofes in Rom, in ihrem nun veröffentlichten Urteil nicht. Sie kam in ihrer Entscheidung zu einer Widerrufs-Beschwerde zum Schluss, dass die 657 Murmeltier-Abschüsse ihnen nicht zugerechnet werden können. Das bringt Durnwalder und Erhard nun einen Skonto von jeweils rund 100.000 Euro ein. Laut den Urteilen der ersten und zweiten Instanz mussten die beiden Verwalter für die von Schuler genehmigten Abschüsse aufkommen.
Der zweitinstanzliche Schuldspruch wurde im Widerruf-Verfahren, in dem Verteidiger Gerhard Brandstätter auf mehrere Berechnungsfehler hingewiesen hatte („der Schaden beträgt höchstens 1000 Euro“), allerdings weitgehend bestätigt. Mit dem Fall befasst waren auch Richter, die bereits in der Sache selbst entschieden hatten.
Durnwalder und Erhard waren zur Zahlung von jeweils 568.120 Euro für genehmigte Abschüsse von Murmeltieren, Steinböcken und anderen geschützten Wildtieren verurteilt worden. Die 1. Sektion des Zentralen Rechnungshof setzte den zu zahlenden Schadenersatz auf 468.825 für Durnwalder und 468.615 Euro für Erhard herunter, die Gesamtsumme bleibt mit 937.440 Euro weiter rekordverdächtig hoch.
Das Ergebnis des Widerruf-Verfahren ist für die beiden Verurteilten enttäuschend, nun bleibt ihnen die – geringe – Hoffnung, dass die Kassation das zweitinstanzliche Urteil wegen formaler Mängel aufhebt.
Eine Widerruf-Beschwerde ist für Fälle vorgesehen, wo offensichtliche Fehler, etwa bei Festlegung der Schadenssumme, nachgewiesen werden können. Und diese hat es laut dem nun veröffentlichten Urteil nicht nur zum Schuler-Dekret gegeben (womit sich die Frage stellt, ob der aktuelle Landesrat nun selbst mit einem Schadenersatzverfahren rechnen muss), sondern auch zu einem zweiten von der Verteidigung vorgebrachten Punkt: Der im Jahr 2010 mit vier Dekreten erlaubte Abschuss von Dachsen (insgesamt 46) war nicht von Amtsdirektor Erhard unterzeichnet worden. Also muss er auch nicht dafür aufkommen, entschied das Gericht.
Zu den Abschuss-Dekreten für 923 Murmeltiere, welche später vom Bozner Verwaltungsgericht für rechtens erklärt worden waren (jedenfalls aus der Sicht der Verteidigung), stellt der Zentrale Rechnungshof fest: Das Verwaltungsgericht habe lediglich die Unverfolgbarkeit der Rekurse des WWF festgestellt – was im Umkehrschluss nicht bedeute, dass die Dekrete rechtens waren. Ähnliches gilt für Dekrete für den Abschuss von 26 Steinböcken.
Aufgehoben wurden nun hingegen die Schadenersatzzahlungen für fünf weitere Murmeltiere. In den Jahren 2012 und 2013 war mit zwei Dekreten ihre Verlegung in ein anderes Gebiet erlaubt worden. Die römischen Richter folgern richtigerweise, dass es sich dabei um keine Abschüsse handelt. Die Tiere seien lediglich eingefangen und umgesiedelt worden.
Diese nachträglich vorgenommene Korrektur lässt freilich erahnen, wie oberflächlich die Schadensbewertung bisher erfolgte.
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Kommentare (9)
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franz1
..Diese nachträglich vorgenommene Korrektur…… (Worte von Brandi?), dabei muß festgehalten werden der Zentrale Rechnungshof Latium hat in anderer Sache Verwalter zur Zahlung verurteilt – es zahlt jemand Anderer – kann ja der Luis auch beim Land anklopfen……. Als Regent war er ja der Beste! Wo stünde Südtirol heute ohne Ihn (lol).
rudi
Du bisch wo gonz a Gscheido
Er wert et ols Guit gemocht hobm, obo denk amo wos a ols getun hot.
Er hot holt no Eier kop!!!
Ohne Ihn stand Südtirol sicho et so guit do!!!!
silverdarkline
Klar, wird für ewig von den Bauern als Heiliger verehrt.
esmeralda
santo subito!
george
„Ohne Ihn stand Südtirol sicho et so guit do!!!!“. Da kann ich nur sagen: a ondre Muoto hot a a liabs Kind will heißen, dass auch ein anderer LH unter denselben Bedingungen sehr viel hätte leisten können. Dafür haben wir allerdings keinen Beweis und Spekulationen dazu sind hier überflüssig.
Ex-LH hat auch manches verhunzt und für die „Kleinen“ hatte er wenig übrig.
rowe
Wenn schon der Abschuss von Murmelen nicht in Südtirol geregelt werden kann, ist es mit der guten Autonomie nicht weit her.
morgenstern
Wie gut oder schlecht unsere Autonomie ist hing seit je her von den Launen der römischen Schergen ab.
Was nichts anderes heißt als dass die immer wieder propagierte internationale Verankerung soviel Sicherheit bietet wie ein Fischer Dübel in einen Sandhaufen.
franz1
@ george,
des stimmt, dou geat uanor Buazn mit an Problem wos ihm die Gemeinde SVP mocht. Um 5a ban Luis in do Sprechstunde (Aufwärmrunde firn Luis), sitzn schun 2 dort und nuar kemmen olleweil nou dazua.
Gehat do erschte eini, kimp noch ando 1/2 Stund außa, triffts in 2tn geaht eini und kimp a bold außa. War der uane an do Reihe, der wird übogongen, so geahts 3x bis er sogt iaz kim i. Na, na du hosch kua PARTEIKARTL, bolse uans hosch kimmsch wido!!
Do warn schu meahrere settane Fälle, z. B. der Bauer der vorn Luis af die Kniea geaht, als wärs do „Ollmächtige“ (des sein Totsochn) foscht wia in ando Diktatur. Obo Südtirol und do Baurnbund tickn hot amol ondosch.
jennewein
Der luis und der erhart din mir lod und es isch it recht wia sie behondlt und verurteilt wern,
Ober ma sicht a wos dia autonomie wert isch grod va der svp olm hochgepriesen.