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Der Kindersitz-Ärger

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Die neue Alarm-Pflicht für Kindersitze sorgt nach wie vor für große Verunsicherung bei den Eltern. Jetzt steht aber fest, dass der 30-Euro-Beitrag auch rückwirkend ausbezahlt wird.

von Lisi Lang

In ungefähr einem Monat, um genau zu sein ab dem 6. März, drohen Autolenkern, die den Autositz ihrer Kinder im Alter von 0 bis 4 Jahren nicht mit einem Alarmsystem nachgerüstet haben, Strafen zwischen 83 und 333 Euro und ein Abzug von fünf Führerscheinpunkten.

Die neue Alarm-Pflicht für Kindersitze sorgt in Italien seit Monaten für Stunk – auch in Südtirol hat das neue Gesetz für Aufregung gesorgt. Allerdings: Auch wenn in rund einem Monat bereits erste Strafen ausgestellt werden könnten, weil die Kindersitze nicht den neuen Bestimmungen angepasst wurden, so gibt es noch immer viele offene Fragen und Unklarheiten. „Mit diesem Gesetz hat man den Eltern sicher keine Freude gemacht, da es bereits Probleme mit den Terminen gab und nach wie vor ein Dekret fehlt, welches die Auszahlung der Beiträge regelt“, erklärt Gunde Bauhofer, Geschäftsführerin der Südtiroler Verbraucherzentrale.

Auch deshalb melden sich nach wie vor verunsicherte Eltern bei der Verbraucherzentrale. „Es gibt einfach noch immer starke Zweifel, auch von Experten, ob die im Handel erhältlichen Systeme auch wirklich dem Gesetz entsprechen“, weiß die VZS-Geschäftsführerin. Zudem sei in einigen Geschäften mit langen Wartezeiten zu rechnen.

Dass nach wie vor viele Fragen offen sind, weiß auch Daniela Bagozzi, Verkäuferin im Babyfachgeschäft „Hoppa Poppa“ in Lana. „Nach wie vor haben wir keine Firma, die bereits ein integriertes Alarmsystem im Kindersitz anbietet“, erklärt die Expertin.

Im Fachhandel in Lana werden daher aktuell zwei Systeme zum Nachrüsten der Kindersitze angeboten. „Einmal das Remmy-System, wo der Kindersitz-Alarm über den Zigarettenanzünder mit dem Auto verbunden ist und sobald der Motor ausgeschaltet wird, eine Minute lang ein Warnton ertönt – ähnlich wie wenn man vergisst das Licht auszuschalten“, erläutert Daniela Bagozzi.
Beim zweiten System wird das Kissen über eine App mit dem Handy verbunden. Dieses zweite System wird allerdings nicht so oft verkauft – aus einem einfachen Grund: „Das Gesetz lässt nach wie vor viel Spielraum für Interpretationen zu, weil viele Punkte nicht ganz klar sind“, erklärt Daniela Bagozzi. Und da es sich beim Remmy-System um eine italienische Firma handelt, „die angekündigt hat, sollte das Gesetz erneut abgeändert werden, die verkauften Systeme nachzurüsten, raten wir den Familien dieses Modell“.

In beiden Fällen erhalten die Familien aber auf jeden Fall eine Konformitätserklärung vom Händler, die auch mitgeführt werden muss. Kostenpunkt je nach System zwischen 69 und 79 Euro.

Viele Eltern haben sich mittlerweile mit dem neuen Gesetz abgefunden und die Kindersitze ihrer Kleinen nachgerüstet. Es gibt aber nach wie vor Eltern, die davon ausgehen, dass das Gesetz sowieso wieder abgeschafft wird. „Fakt ist aber, dass ab März Strafen ausgestellt werden und wenn man sich nicht rechtzeitig ausrüstet, wird es im März wieder einen Ansturm geben, wie damals im November nachdem das Gesetz in Kraft getreten ist und die Systeme werden ausverkauft sein“, weiß die Expertin.

Eine weitere große Frage ist, wie Eltern den versprochenen 30-Euro-Beitrag erhalten, der beim Kauf eines Alarmsystems als staatliche Förderung versprochen wurde. Für die Umrüstung von Kindersitzen sind im italienischen Haushalt 15,1 Millionen Euro für das Jahr 2019 und 1 Million Euro für 2020 vorgesehen – wobei letzterer Betrag aufgestockt werden soll.

Doch wie dieser Beitrag ausbezahlt werden soll undwer Anrecht darauf hat, ist bislang noch unklar.

Auf der Homepage des Transportministeriums steht lediglich: „In den nächsten Tagen soll ein Dekret mit den Bestimmungen, wie man diesen Bonus erhält, veröffentlicht werden. Der Beitrag wird nach Vorlage des Zahlungsbelegs direkt an die Familien gezahlt. Aus diesem Grund ist es ratsam, die Quittung aufzubewahren.“

Mehr wissen derzeit auch die Fachgeschäfte nicht, die bei einem Kauf aktuell nur einen einfachen Kassenbon ausstellen können. „Das Problem ist, dass die Eltern jetzt einen Ankauf tätigen müssten, um im März in Ordnung zu sein, aber es gibt einfach nach wie vor viele Unklarheiten“, schüttelt Gunde Bauhofer den Kopf.

SVP-Parlamentarierin Renate Gebhard geht davon aus, dass dieses Dekret in den nächsten Tagen veröffentlicht wird: „Die Ministerin hat das Dekret unterzeichnet“, hat die SVP-Parlamentarierin erfahren.

Zum Inhalt des Dekrets kann sich Renate Gebhard aber noch nicht äußern, da es noch nicht veröffentlicht wurde. „Das Transportministerium hat allerdings ausdrücklich klargestellt, dass auch jene, die ein Alarm-System bereits angekauft haben, um diesen Beitrag ansuchen können“, so Gebhard. Das Dekret gilt sozusagen rückwirkend.

Ab dem 20. Februar 2020 werden Eltern online um den 30-Euro-Beitrag ansuchen können. Genauere Infos zu den Modalitäten und Bestimmungen sollen in den nächsten Tagen mit dem Dekret veröffentlicht werden (siehe Artikel). Wer bereits ein Gerät gekauft hat, kann ab dem 20. Februar innerhalb von 60 Tagen rückwirkend einen Beitrag beantragen.

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