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Wie viel kostet Kriminalität?

Mit zwei Landtagsanfragen versuchte die freiheitliche Landtagsabgeordnete Ulli Mair eine Auskunft über die anfallenden Kosten für Pflichtverteidiger von ausländischen Straftätern in Südtirol einzuholen. Trotz der Ankündigung des Landeshauptmannes Informationen beschaffen zu wollen, verweist er letztlich auf die Zuständigkeit des Justizministeriums.

„Würden die Kosten für die Pflichtverteidiger offengelegt werden, so würde sich ein wichtiger Aspekt über den Schaden, den vor allem die Kriminalität seitens der Ausländer in Südtirol verursacht, deutlich werden“, hält die freiheitliche Landtagsabgeordnete Ulli Mair in einer Aussendung einleitend fest. „Nicht allein durch die durchgeführten Straftaten entstehen materielle Schäden und gesundheitliche Belastungen bei den Betroffenen, sondern auch Folgekosten im Rahmen der Verfahren vor Gericht“, unterstreicht Mair.

„Menschen mit geringem Einkommen haben bei Gerichtsverfahren Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Für die anfallenden Anwaltskosten kommt der Steuerzahler auf. Es ist ein Prinzip des demokratischen Rechtsstaates, dass grundsätzliche Menschenrechte geschützt werden. Demzufolge haben auch Menschen ausländischer Herkunft das Recht auf einen fairen Prozess“, erläutert die freiheitliche Landtagsabgeordnete die Hintergründe.

„Es ist jedoch bekannt, dass vor allem ausländische Personen auf Pflichtverteidiger zurückgreifen und dass andererseits einige Rechtsanwälte ihr Einkommen vorwiegend aus der Verteidigung mittelloser Personen, zumal ausländischer Herkunft, beziehen. Nicht selten erscheinen Personen ausländischer Herkunft bei Gericht mehrmals wegen derselben Vergehen wie Drogendelikte, Gewalt oder Waffenbesitz“, kritisiert Ulli Mair.

„So wie sich viele Bürger zurecht darüber aufregen, dass der Steuerzahler die Kosten für die Unterbringung ausländischer Straftäter im Bozner Gefängnis tragen muss (bekanntlich machen Ausländer den Großteil der Häftlinge aus), so sehr verwundert der Umstand, dass eine Pflichtverteidigung auf Kosten der Steuerzahler auch dann selbstverständlich ist, wenn ein und derselbe Beschuldigte wegen stets selber Delikte mehrmals gerichtlich beanstandet wird“, gibt die freiheitliche Landtagsabgeordnete zu bedenken.

„Es wäre im Sinne der Transparenz, dass den steuerzahlenden Bürgern die Kosten der Kriminalität, die vorwiegend auf Ausländer und illegale Migranten zurückgeht, offengelegt werden“, betont abschließend Ulli Mair.

 

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