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Land der Kühe

Der Paduaner Arzt Constantino Gallo zeigte 45 Südtiroler Ärzte, darunter seine Noch-Ehefrau, wegen gerichtlichen Stalkings an. Nun wurde das Strafverfahren gegen sie eingestellt.

Von Thomas Vikoler

Constantino Gallo ist ein streitbarer Mann. Er unterhält einen Internet-Blog, über den er regelmäßig über vermeintliche Missstände in Südtirol herzieht. Er spricht darin von „Vaccaland“, also ein Land der Kühe. Andererseits war Gallo, der als Arzt in Padua tätig ist, auch Berater des Gesundheitsministeriums während der kurzen Regierung Lega/5 Stelle. Er wurde zwar auf Vorschlag der Lega ernannt, rechnet sich selbst aber der Fünf-Sterne-Bewegung zu.

Das alles hat im engeren Sinn nichts mit dem Strafverfahren zu tun, das der Bozner Voruntersuchungsrichter Emilio Schönsberg nun mit einer Blitzentscheidung einstellte. Zwanzig Minuten nach Ende der Verhandlung verkündete der Richter, dass in diesem Fall keine wiederholte Belästigung vorliege – eine Voraussetzung zur Erfüllung des Tatbestandes des gerichtlichen Stalkings. Also der Belästigung einer Person mit (unbegründeten) Strafanzeigen, Disziplinarmaßnahmen oder Zivilklagen.

Genau das hatte Constantino Gallo 45 Südtiroler Ärzten, vornehmlich Angestellte des Sanitätsbetriebs, unterstellt. Zu ihnen gehört auch Gallos Ehefrau, eine hohe Angestellte des Sanitätsbetriebs, von welcher der Anzeigeerstatter getrennt lebt.

Letzterer hielt Gallo etwa vor, ihn in den Jahren 2013 und 2014 wegen familieninterner Querelen angezeigt zu haben.

Den übrigen 44 Ärzten hingegen, disziplinarrechtlich gegen ihn vorgegangen zu sein (u.a. wegen einer nicht herausgegebenen Krankenakte und wegen einer weiteren Strafanzeige.

Auch eine Zivilklage von 38 Ärzten gegen Gallo spielte in der Anzeige des Paduaner Arztes eine Rolle: Die Ärzte hatten ihn wegen eines Facebook-Eintrags zivilrechtlich verklagt, in dem er sich über Verhältnisse im Südtiroler Sanitätsbetrieb, insbesondere in den Krankenhäusern von Meran und Schlanders, geäußert hatte. Die Ärzte verlangten 100.000 Euro Schadenersatz, am Ende einigte man sich außergerichtlich auf eine Zahlung Gallos von 10.000 Euro für einen gemeinnützigen Zweck.

Dennoch erstattete Gallo daraufhin seine Strafanzeige wegen gerichtlichen Stalkings. Jene gegen die 38 Ärzte, die ihn zivilrechtlich verklagt hatten, zog er später allerdings wieder zurück.

Es blieben also sieben Ärzte, darunter die getrennt lebende Ehefrau, für welche die Staatsanwaltschaft vergangenes Jahr die Einstellung des Strafverfahrens beantragte. Gallo stellte sich mit einem Einwand dagegen, der nun von Richter Schönsberg abgewiesen wurde. „Es war nichts dran an den Vorwürfen“, sagt der Anwalt Federico Fava, der Gallos Ehefrau und einen weiteren Arzt in diesem Verfahren vertreten hat.

 

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