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Die Entschädigung

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Dem früheren Seeste-Manager Martin Klapfer wurden 65.000 Euro wegen ungerechtfertigter Inhaftierung zugesprochen.

Es war am 24. Oktober 2013 gegen 7.30 Uhr, als Martin Klapfer in seiner Wohnung in Brixen Besuch von Strafverfolgern erhielt. Der damalige Geschäftsführer der großen Baufirma Seeste, wurde verhaftet. Der Vorwurf: Bestechung. „Da begann mein Alptraum, ich bin aus allen Wolken gefallen“, sagte Klapfer später in einem Interview.

Es folgten: 47 Tage im Gefängnis und sechs Monate im Hausarrest. „Ich musste meine Tätigkeit bei Seeste aufgeben und konnte eine Kapitalerhöhung meiner zehnprozentigen Beteiligung nicht mitmachen. Ich habe viel Geld verloren“, sagt Klapfer.

Am 22. Dezember 2014 sprach das Landesgericht Verona den Manager vom Vorwurf der Bestechung frei. Die dortige Staatsanwaltschaft hatte seine Verhaftung beantragt, weil er im Verdacht stand, Sandro Tartaglia, vom früheren Manager der öffentlich kontrollierten Veroneser Servicegesellschaft Agec, auf versteckte Weise bestochen worden zu sein. Durch einen Skonto beim Verkauf einer Wohnung in Brixen an Tartaglia.

Ein Verdacht, der sich bereits im erstinstanzlichen Prozess in Luft auflöste. Das Oberlandesgericht Venedig und die Kassation bestätigten später den Freispruch.

„Wer ersetzt mir den Schaden?“, fragte Klapfer schließlich.

Er stellte über seinen Bozner Anwalt Fabrizio Francia schließlich einen Antrag auf Haftentschädigung. Dieser ist nun vom Oberlandesgericht Venedig angenommen worden – mit der Zuerkennung des maximal möglichen Betrags. Klapfer erhält wegen ungerechtfertigter Inhaftierung 65.000 Euro vom Staat.

Wie Anwalt Francia betont, handelt es sich dabei, juristisch gesprochen, um keinen Schadenersatz, sondern um eine Art Solidaritäts-Zahlung seitens des Staates. Der tatsächlich durch die Inhaftierung entstandene Schaden sei durch die 65.000 Euro bei weitem nicht abgedeckt, sagt Francia.

Der höchstmögliche Betrag, den der Staat an ungerechtfertigt Inhaftierte zahlen kann, beläuft sich auf 516.456,90. Er entspricht dem Höchstbetrag von täglich 235,82.

Ein etwaig durch einen Haftaufenthalt entstandener Vermögensschaden ist hingegen nicht einklagbar. (tom)

 

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