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„Mord aus Verzweiflung“

Robert Kerer

Der Brixner Robert Kerer hat den Mord an seiner Ehefrau angekündigt – gegenüber drei Trinkkumpanen im Gasthaus. Und er handelte laut Urteilsbegründung aus (narzisstischer) Verzweiflung.

Von Thomas Vikoler

Er wurde im Oktober am Landesgericht im Rahmen eines verkürzten Verfahrens zu 16 Jahren Haft wegen vorsätzlicher (und geplanter) Tötung seiner Ehefrau Monika Gruber verurteilt. Robert Kerer sitzt die Strafe derzeit in U-Haft im Bozner Gefängnis ab, denn das Urteil des Landesgerichts ist bisher nicht rechtskräftig (die Verteidiger Alessandro Tonon und Hubert Oberarzbacher haben eine Berufung angekündigt).

Aus der nun zugestellten Urteilsbegründung gehen bemerkenswerte neue Details hervor: Demnach hat Kerer, 59, den Mord an seiner 57-jährigen Frau angekündigt. Und zwar gegenüber drei Trinkkumpanen im Gasthaus, was diese gegenüber den Ermittlern bestätigten.

Auch aus diesem Grund stufte Richter Emilio Schönsberg die Tat als geplant ein. Ein erschwerender Umstand (neben der verminderten Abwehrfähigkeit des Opfers und dessen Statuts als Zusammenlebende), der allerdings von den zugestandenen allgemein mildernden Umständen aufgewogen wurde. Das – bewahrte Kerer vor einer lebenslangen Haftstrafe.

Zum Tatmotiv heißt es in der Urteilsbegründung, der 59-Jährige habe aus „Angst und Verzweiflung“ getötet.

Nicht etwa in Absprache mit der schwerkranken Ehefrau, wie vermutet worden war, sondern aus Narzissmus. Kerer habe angesichts von Geldproblemen (er war verschuldet und konnte die Miete der Wohnung in Stufels und die monatlichen Rechnungen für Strom und Heizung nicht zahlen) keinen anderen Ausweg gesehen, als den Tod: Die Ermordung seiner Frau und die anschließende Selbsttötung am Brixner Zugbahnhof, die bekanntlich misslang: Der Mann wurde dort nach der Tat am 21. April 2018 von der Polizei gestellt.

Gerichtsgutachter Eraldo Mancioppi hatte bei Kerer narzisstische Züge festgestellt, aber keine Psychose oder Depression. Deshalb erklärte er ihn für zum Tatzeitpunkt voll zurechnungsfähig.

Eine Einschätzung, welche vom Gutachter der Verteidigung bestritten wurde. Dieser geht von einer teilweisen Zurechnungsfähigkeit aus. Die Schlussplädoyers drehten sich vornehmlich um die Frage, ob Kerer schuldfähig war oder nicht. Tatdynamik und Tatmotiv werden von der Verteidigung offenbar nicht bestritten.

Vor dem Urteilsspruch im Oktober hatte Kerer im Gerichtssaal in einer spontanen Erklärung ausgesagt: „Ich entschuldige mich bei meinen Söhnen, für das was ich getan habe. Etwas, das mich bis an das Ende meiner Tage schwer belasten wird“.

 

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