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Vater missbraucht Tochter

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Der 45-jährige Südtiroler, der wegen Vergewaltigung seiner Tochter zu zwölf Jahren Haft verurteilt wurde, war laut einem Gerichtsgutachten des OLG zurechnungsfähig. Was die Verteidigung mit einem unorthodoxen Gutachten bestreitet.

Von Thomas Vikoler

Hätte sich der Angeklagte auch anders verhalten können? Das ist die Frage, die Giuseppe Sartori umtreibt. Der Neuropsychologe aus Padua war am Montag bei einer Verhandlung am Bozner Oberlandesgericht zugegen, um seine Expertise in einem Fall wegen sexueller Gewalt gegen eine Unter-14-Jährige zu verteidigen.

Ein 45-jähriger Südtiroler war 2017 am Landesgericht zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Laut Urteil hat er sich mehrfach sexuell an seiner eigenen Tochter vergangen, als diese sich in seiner Wohnung aufhielt. Die Nebenstrafen: Lebenslanger Entzug des Sorgerechts, zweijähriges Berufsverbot, Aufenthaltsverbot in der Nähe von Örtlichkeiten, in denen sich gewöhnlich Kinder aufhalten. In erster Instanz wurde der Mann auch zur Zahlung von 60.000 Euro Schadenersatz an seine Tochter verurteilt.

Dieses Urteil will sein Verteidiger Nicola Nettis nun im Berufungsverfahren kippen – mit Hilfe des Neuropsychologen Giuseppe Sartori.

Laut Sartori war der Vater zum Tatzeitpunkt teilweise oder ganz unzurechnungsfähig. Er diagnostizierte bei ihm eine Störung in seiner „sozialen Intelligenz“. Der 45-Jährige könne Verhaltensweisen anderer Personen schwer einordnen und reagiere deshalb häufig unangemessen.

Der Psychologie-Professor aus Padua stützt seine These u.a. auf eine am Kopf des Mannes durchgeführte Magnet-Resonanz, bei der neurophysiologische Auffälligkeiten bzw. Veränderungen festgestellt worden seien. Sartori berichtete auch von einem Pädophilen, bei dem eine Verletzung am Hypothalamus infolge eines Tumors festgestellt worden sei. Derartige Veränderungen könnten der Grund für die sexuelle Orientierung sein, so der Professor aus Padua. Mit dem Zusatz: Hätte der Betroffene auch anders handeln können, oder wurde er von seinem „unschuldigen“ Hirn gesteuert?

Die Neurologie hält in diesem Fall also Einzug in eine psychologisch-psychiatrische Expertise, was in der Fachwelt höchst umstritten ist. Denn nach dieser Theorie wird in gewisser Weise – im Falle eines Befundes der Unzurechnungsfähigkeit – das Hirn zum Täter und letzterer somit unschuldig. Nach dem Motto: Es war mein Hirn, nicht ich selbst.

Anna Palleschi, die vom Oberlandesgericht beauftragte Gutachterin, widersprach bei der gestrigen Verhandlungen den Einschätzungen des Sachverständigen der Verteidigung. Der Vater habe sehr wohl psychische Probleme – er war vor und nach dem Tatzeitraum in ärztlicher Behandlung -, es liege aber keine Unzurechnungsfähigkeit vor. Palleschi, die ebenfalls in Padua tätig ist und auch an der Bozner Bonvicini-Klinik wirkte, stützt ihre Position auch auf ein längeres Gespräch mit dem erstinstanzlich Verurteilten.

In der Regel hält sich ein Gericht an das Gerichtsgutachten. Wenn Neuropsychologe Giuseppe Sartori das Oberlandesgericht unter Vorsitz von Silvia Monaco (Beisitzer: Manfred Klammer, Elisabeth Roilo) aber von seiner Einschätzung des Falles überzeugt haben sollte, kann der mutmaßlich pädophile Vater tatsächlich mit einer starken Haftreduzierung oder gar mit einem Freispruch wegen Unzurechnungsfähigkeit rechnen.

Das zweite, wahrscheinlichere Szenario: Der erstinstanzliche Schuldspruch wird bestätigt, allenfalls gibt es eine leichte Haftreduzierung. Denn dass es zur sexuellen Gewalt gegen die Tochter gekommen ist und dass es der Vater war, steht inzwischen offenbar außer Diskussion.

 

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