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Der ewige Prozess

Rosa Thaler

Der Strafprozess zum Rentenvorschuss-Skandal startete am Montag neu – kommt aber wegen der Abwesenheit der Zeugen nicht in die Gänge.

Von Thomas Vikoler

Sie hatten anderswo zu tun und konnten deshalb der Vorladung des Richtersenats nicht Folge leisten. Gemeint sind mehrere Angehörige der Finanzwache Trient, die am Montag eigentlich als Zeugen im Strafprozess zum Rentenvorschuss-Skandal am Bozner Landesgericht hätten aussagen sollen. Doch ihre Termine waren offenbar trotz der langfristigen Vorladung zur Verhandlung nicht verschiebbar.

Und so endete der Neustart des Prozesses mit einer Vertagung.

Zur Erinnerung: In diesem Strafverfahren, das ursprünglich von der Staatsanwaltschaft Trient im Jahre 2014 eingeleitet worden war, dann aber zuständigkeitshalber nach Bozen wanderte, sind Ex-Regionalrats-Präsidentin Rosa Thaler und Ex-Pensplan-Präsident Gottfried Tappeiner des Amtsmissbrauchs, des Betrugs und der Wettbewerbsverzerrung angeklagt. Ihnen wird vorgeworfen, durch vorteilhafte Parameter zugunsten der Abgeordneten bei der Berechnung der Rentenvorschüsse, der Region einen Schaden in Millionenhöhe verursacht zu haben.

Thaler und Tappeiner bestreiten die Vorwürfe seit jeher, ihre Verteidiger wollen in diesem Prozess einen vollen Freispruch für sie erwirken.

Das Hauptverfahren am Landesgericht steht unter keinem guten Stern. Es gab mehrere Vertagungen und – im vergangenen Oktober – einen Richterwechsel. Richterin Carla Scheidle, Vorsitzende des Richtersenats, musste diese Rolle wegen ihres Wechsels in die Abteilung für die Voruntersuchung, zurücklegen. Die Beweisaufnahme hatte bis dahin erst gar nicht begonnen. Ein neuer Richtersenat musste gebildet werden, der gestern erstmals zur Verhandlung lud. Ihm gehören Stefan Tappeiner (Vorsitz), Michele Paparella und Federico Secchi an.

Doch wegen der Abwesenheit der Finanzer, Zeugen der Anklage, blieb ihm gestern nichts anders übrig als eine Vertagung. Immerhin gibt es nun eine Art Prozesskalender: Für den 16. März sollen erneut die Angehörigen der Finanzwache, welche den Fall ursprünglich untersuchten, vorgeladen werden. Auf der nächsten Verhandlung am 20. April werden dann die Sachverständigen der Staatsanwaltschaft in den Zeugenstand gerufen, eventuell auch Sachverständige der Verteidigung.

Letztere will bekanntlich die These der Anklage verlegen, dass den Abgeordneten durch die gewählte hohe Lebenserwartung der Abgeordneten und dem günstigen Abzinsfaktor bei den Rentenvorschüssen ein finanzieller Vorteil entstanden sei. Sie behaupten – im Gegenteil -, dass die Region von der von der öffentlichen Meinung als skandalös empfundenen Rentenberechnung finanziell profitiert hat.

„Es wird nichts übrig bleiben“, gibt sich Rosa-Thaler-Anwalt Paolo Fava weiterhin zuversichtlich.

Auch die Verteidigung bietet – neben Sachverständigen – mehrere Zeugen auf. Mit einem Urteil in dieser Causa ist dennoch innerhalb dieses Jahres zu rechnen. Die Gefahr einer Verjährung der Thaler und Tappeiner vorgehaltenen Straftaten droht (jedenfalls vorerst) nicht.

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