Die Psycho-Schiene
Stefan Lechner war in der Vergangenheit in psychologischer Behandlung. Ein weiterer möglicher Grund für seine Verteidiger, ein psychiatrisches Gutachten zur Zurechnungsfähigkeit zu beantragen.
Von Thomas Vikoler
Er sitzt seit vergangenem Dienstag in einer Zelle des Bozner Gefängnisses.
Keine Einzelzelle, sondern eine mit mehreren Mitinsassen, die angewiesen wurden, auf ihn aufzupassen.
Stefan Lechner, 27, der Todesraser von Luttach wird als von Gefangenen (und Gefängniswärtern, die gleich neben der Zelle ihr Büro haben) bewacht. Laut seinen Anwälten schläft der Mann aus Ehrenburg sehr viel, auch wegen der Medikamente, die ihm verabreicht werden.
Inzwischen darf Lechner auch Besuch empfangen, Richter Emilio Schönsberg hat den nächsten Verwandten vor drei Tagen die entsprechende Genehmigung erteilt.
Bald könnte der Mann, der für den Tod von sieben Touristen aus Nordrhein-Westfalen verantwortlich ist, auch Besuch von einem Psychologen oder Psychiater erhalten. Die Verteidiger Alberto Valenti und Alessandro Tonon erwägen, die Zurechnungsfähigkeit ihres Mandanten zum Tatzeitpunkt untersuchen zu lassen. Eventuell auch mit einem Antrag auf ein Beweissicherungsverfahren. Ein solches dürfte die Staatsanwaltschaft demnächst zur Klärung der Unfalldynamik bzw. der Geschwindigkeit des Audi TT beim Voruntersuchungsrichter beantragen.
Doch zurück zur Frage der Zurechnungs- und damit Schuldfähigkeit: Laut Verteidiger Valenti gab es vor dem Unfall bei Lechner Anzeichen einer instabilen Persönlichkeit. Er befand sich in der Vergangenheit in psychologischer Behandlung, nahm aber keine Psychopharmaka. Außerdem berichtet der Anwalt von schwierigen Familienverhältnissen, Lechner sei während der Schuldzeit auch Opfer von Mobbing-Attacken gewesen.
LESEN SIE IN DER PRINT-AUSGABE:
- Warum Stefan Lechner mit einer Gefängnisstrafe von unter sechs Jahren davonkommen könnte.
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