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Die Haftprüfung

Der Unfallfahrer Stefan Lechner ist seit Montag im Bozner Gefängnis und wird am Mittwoch dem Haftrichter vorgeführt. Ihm drohen zwischen acht und neun Jahre Haft.

von Thomas Vikoler

Es war gegen 13.00 Uhr, als am Montag vor dem Bozner Gefängnis in der Dantestraße ein ziviler Einsatzwagen der Carabinieri auftauchte. Mit an Bord war Stefan Lechner, der Unfalllenker von Luttach. Er hielt sich eine Zeitung vor das Gesicht, um sich vor Fotografen zu schützen.

Nach eineinhalb Tagen im Brunecker Krankenhaus öffneten sich für den 27-Jährigen aus Ehrenburg also die Gefängnistore. Die Staatsanwaltschaft hatte am Montagmorgen eine entsprechende Vorbeugemaßnahme beantragt, das Garantieverhör findet am Mittwoch statt. Dort hat der Installateur erstmals Gelegenheit, sich unter dem Beistand eines Verteidigers zum Vorgefallenen zu äußern.

Das wird freilich wenig an der Beweislage ändern, die ziemlich eindeutig scheint. Die Staatsanwaltschaft hält dem Unfallfahrer derzeit einen Verstoß gegen Artikel 589-bis des Strafgesetzbuches, erschwert durch Trunkenheit am Steuer (1,97 Promille) und die hohe Anzahl der Opfer (seit Montag Nachmittag sieben Todesopfer) vor. Also Tötung im Straßenverkehr („omicidio stradale“) nach dem seit März 2016 geltenden Gesetz, das vom Parlament nach langer Diskussion und infolge von zahlreichen tödlichen Autounfällen verabschiedet wurde.

 

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