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Geld für Dorfläden

Foto: lpa/daldos

Die Landesregierung will Dorfläden am Leben erhalten und die Nahversorgung am Land garantieren. Die Richtlinien zur Förderung der Nahversorgung 2020/21 hat sie in dieser Woche beschlossen.

Die Nahversorgung zu sichern und damit Südtirols Bevölkerung den Zugang zu Produkten des täglichen Bedarfs auch in ländlichen Gebieten zu garantieren, gehört zu den Zielsetzungen der Landesregierung. 2014 hat sie Sondermaßnahmen eingeführt, um den Detailhandel in ländlichen Gebieten und in strukturschwachen Ortschaften zu stärken. In dieser Woche  hat sie auf Vorschlag von Landesrat Philipp Achammer diese Förderung der Nahversorgung für die Jahre 2020 und 2021 verlängert.

„Wir möchten auch die entlegensten Dörfer lebenswert erhalten und dazu gehört ein Dorfladen“, betont Landesrat Achammer. Dieser könne verschiedenste Erzeugnisse und Dienste anbieten und sei damit für die Bevölkerung und auch für die Gäste Anziehungspunkt. „Ein Dorfladen ermöglicht nicht nur den fußläufigen Einkauf vor Ort, sondern leistet für eine Dorfgemeinschaft weit mehr“, sagt Landesrat Achammer weiter. Er stärke die dörfliche Gemeinschaft und damit das Leben im ländlichen Raum, eben weil er auch zentraler Treffpunkt sei, wo Menschen zusammenkommen.

15.000 Euro für Neueröffnungen

Im Sinne der heute genehmigten Richtlinien bezuschusst das Land über die Landesabteilung Wirtschaft auch in den kommenden Jahren die Neueröffnung von Nahversorgungsbetrieben. Vorausgesetzt wird, dass es sich um einen Betrieb in einer Ortschaft mit mindestens 150 Einwohnern handelt, der Detailhandel betreibt und frische und konservierte Lebensmittel und Güter des täglichen Bedarfs in großer Auswahl anbietet. Für die Eröffnung neuer Dorfläden in Ortschaften, in denen es kein anderes Geschäft gibt, sind Zuschüsse von 15.000 Euro vorgesehen.

Förderung für „Aufrechterhaltung der Nahversorgung“ 

Um die Nahversorgung aufrecht zu erhalten, bezuschusst das Land weiterhin den jährlichen Betrieb mit 9000 bis 11.000 Euro zu. Die Höhe des Beitrags ist von den Zusatzleistungen abhängig, die der Betrieb anbietet. Dabei geht es um den Verkauf von Tageszeitungen und Zeitschriften sowie jenen von Monopolwaren. Bewertet wird auch, ob ein Lieferservice von Einkäufen frei Haus angeboten wird, ein multimedialer Standort mit Internetverbindung und Fotokopierdienst besteht, ob Südtiroler Qualitätsprodukte verkauft oder Postdienste unterstützt werden. Während eine Neueröffnung nur in Dörfern unterstützt wird, in denen es keinen zweiten Betrieb gibt, kann das Land unter bestimmten Voraussetzungen die Aufrechterhaltung auch in strukturschwachen Ortschaften mit zwei Nahversorgungsbetrieben sowie einem Nahversorgungsbetrieb, wo auch ein Handelsbetrieb angesiedelt ist, fördern.

Ansuchen: Nächster Termin ist der 30. April

Wer die Begünstigung zur Neueröffnung in Anspruch nimmt, ist verpflichtet, den Dienst mindestens zwei Jahre lang zu garantieren. Wer einen Zuschuss für die Aufrechterhaltung beansprucht, muss die Tätigkeit mindestens im Bezugsjahr gewährleisten.

Die Anträge für das kommenden Jahr sind online an das Landesamt für Handel und Dienstleistungen zu richten. Erstmals sind sie anhand der digitalen Identität (SPID) über den Service der Landesverwaltung zu stellen. Einreichtermin ist der 30. April. Für die Neueröffnung gibt es mit dem 31. August einen zweiten Gesuchstermin.

Förderungen von fast 900.000 Euro im Jahr

Im Jahr 2018 hat die Landesabteilung Wirtschaft 84 Nahversorgungsbetriebe mit insgesamt 864.500 Euro bezuschusst, davon 16 im Pustertal, 15 im Vinschgau, 14 im Burggrafenamt, 11 im Eisacktal, 10 im Wipptal, 9 im Bezirk Salten-Schlern und 9 im Unterland-Überetsch. Im abgelaufenen Jahr 2019 waren es 86 Betriebe, die für einen Gesamtbetrag von 889.500 Euro für die Aufrechterhaltung eines Nahversorgungsdienstes gefördert wurden.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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