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Unschöne Bescherung

Michael Wachtler muss nach dem Rechtsstreit mit dem Land über 300.000 Euro zahlen – und sämtliche Fundstücke abgeben. Jetzt könnte sein Museum Dolomythos in Innichen tatsächlich geschlossen werden.

von Silke Hinterwaldner

Michael Wachtler hat in seinem Museum in der Fußgängerzone von Innichen einen unterirdischen Weihnachtsmarkt eingerichtet. Ohne Eintritt bezahlen zu müssen, kann nun noch jeder, der gern möchte, das Dolomythos besuchen. In gut zwei Wochen aber wird der Weihnachtsmarkt schließen – und wie es mit dem Museum weitergeht, ist noch offen.

„Langsam“, sagt Besitzer Wachtler, „muss ich mich wohl darauf einstellen, das Museum zu schließen.“ Der Grund für die melancholische Stimmung ist wieder einmal der Rechtsstreit zwischen den Landesämtern und dem Fossilienforscher aus Innichen. Vor wenigen Tagen hat Michael Wachtler einen Brief der Anwaltschaft des Landes zugestellt bekommen, dessen Inhalt alles andere als erfreulich ist.

Darin heißt es: „Wie bereits im Rahmen des Strafverfahrens geltend gemacht, beläuft sich der Gesamtschaden, der der Landesverwaltung durch Ihre Übergriffe entstanden ist, auf Euro 302.154,46.“ Der Gesamtbetrag soll innerhalb von 40 Tagen bezahlt werden. Außerdem, heißt es im Brief, sollte Wachtler die noch in seinem Besitz verbliebenen Fundstücke unverzüglich übergeben. Ansonsten würden wiederum rechtliche Schritte gegen ihn eingeleitet.

Zur Erinnerung: Seit bald zehn Jahren befindet sich Wachtler mit den Landesämtern, vor allem mit dem Naturmuseum, im Rechtsstreit. Kern des Problems ist dabei der Forscherdrang des Museumsbesitzers. Immer wieder hat Wachtler in den Dolomiten interessante Fossilien gefunden, immer wieder hat er dazu auf eigene Faust Publikationen verfasst und seine Fundstücke im Museum in Innichen ausgestellt. Beim Land aber geht man davon aus, dass diese wertvollen Fundstücke nicht dem Finder Wachtler, sondern der Allgemeinheit gehören. Deshalb dürfe er sie auch nicht ausstellen.

In einem kräftezehrenden Gerichtsverfahren ist schließlich festgestellt worden, dass der Schaden an den paläontologischen Kulturgütern mit über 200.000 Euro beziffert werden könne. Dazu kommen Lagerkosten und Zinsen, insgesamt soll Wachtler nun über 300.000 Euro bezahlen. Was aber, wenn all diese wertvollen Kulturgüter nie gefunden worden wären? Oder was, wenn jemand unwissend einen Stein mit nach Hause nimmt, der vielleicht wertvoll ist? Wird er dann auch zur Rechenschaft gezogen?

Mit all diesen Fragen hat sich Michael Wachtler in den vergangenen Jahren immer wieder beschäftigt. Das Museum Dolomythos ist der Ausstellungsort seiner Sammlerleidenschaft, aber wie lange noch? Auf rund 2.000 Quadratmetern Fläche in bester Lage, sagt er, könne man auch eine Supermarktkette unterbringen. Ob das den Herren beim Land lieber wäre? „Die Schlinge, die sich um das Museum Dolomythos zuzieht“, sagt Wachtler, „wird immer enger.“

Dabei droht ihm schon wieder neues Ungemach. Nach dem Fund des Sauriers der seinen Namen trägt, nämlich Wachtlerosaurus, wurde das Stück bereits im Hebst vergangenen Jahres beschlagnahmt. In dieser Sache droht nun ein weiteres Strafverfahren.

Derweil will Wachtler weiterkämpfen. Er wird dem Land jetzt nicht einfach 300.000 Euro überweisen. Vielmehr will er klären lassen, wie dem Land durch sein Tun ein so hoher Schaden entstanden sein kann.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (20)

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  • andreas

    Die Argumentation, „Was aber, wenn all diese wertvollen Kulturgüter nie gefunden worden wären?“ ist wohl knapp daneben, denn mit dieser Argumentation könnte man auch eine Brieftasche behalten, welche man gefunden hat.

    Es gibt nun mal einen rechtmäßigen Eigentümer bei Fundsachen, unabhängig davon, wie es manche zu ihrem Gunsten interpretieren möchten.

  • george

    Hier polemisiert der eine Neidhammel gegen den anderen. Die wenigsten bleiben sachlich und kommentieren nach genauer Recherche und Wissen den reinen Sachverhalt. Ganz Recht hat hier weder das Land noch Wachtler. So wie sich das Ganze im Laufe der Jahre entwickelt hat, müsste wohl ein gerichtlicher Vergleich stattfinden, worin wahrscheinlich keiner der beiden gut aussteigt. Hätte man gleich zu Beginn nicht rein auf sturem Verhalten und reiner Gesetzesinterpretation gehandelt, sondern die Wertigkeit dieser Fossilien richtig eingestuft und den Finder darin exemplarisch vorteilhaft dafür belohnt, so wäre wahrscheinlich für die Allgemeinheit ein Museum mit neuen Fundgegenständen und enormen paläontologischem bzw. mesozoiischem Grundwissen erschlossen worden, wo alle beide, Wachtler wie Land entsprechend hätten profitieren können. Schade für all die vertanen Chancen für die Öffentlichkeit.

  • andreas

    @markp.
    Archeologische Fundstücke oder Brieftaschen sind Gegenstände, welche dem Finder nicht gehören.
    Was anderes habe ich nicht geschrieben.
    Der Finderlohn ist ein anderes Thema, doch auch wenn dieser nicht ausbezahlt wird, berechtigt dies nicht dazu, das Fundstück zu behalten.

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