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Neue Richtpreise

Das Richtpreisverzeichnis 2020 wurde von der Landesregierung genehmigt. Die zahlreichen Vorschläge vonseiten der verschiedenen Berufe haben zu einem guten Ergebnis beigetragen, meint der lvh.

Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 1056 vom 11.12.2019 wurden die Richtpreisverzeichnisse für Hoch- und Tiefbauten und der allgemeinen technischen Vertragsbestimmungen (ATVs) für das Jahr 2020 genehmigt. „Die lvh-Berufsgemeinschaften haben regelmäßig ihre Vorschläge eingebracht und am Richtpreisverzeichnis mitgearbeitet“, sagt lvh-Präsident Martin Haller. „Das Engagement aller Berufe war sehr groß. Die Ausarbeitung des Richtpreisverzeichnisses war für alle eine sehr wichtige Angelegenheit. Unser Ziel ist es schließlich, dass die Richtpreise immer aktuell sind und bei öffentlichen Aufträgen keine veralteten Preise vorgegeben oder neue Techniken beziehungsweise moderne Arbeitsweisen nicht richtig berücksichtig werden.“

Die Gültigkeit des Richtpreisverzeichnisses endet jedes Jahr am 31. Dezember und kann vorübergehend bis zum 30. Juni des darauffolgenden Jahres für Verhandlungsverfahren, dessen Projekte vor dem Gültigkeitsdatum genehmigt wurden, verwendet werden.

Für das Richtpreisverzeichnis 2020 wurden zahlreiche Änderungsvorschläge vonseiten der Arbeitsgruppen der verschiedenen Berufe bei der Handelskammer Bozen eingereicht, vom zuständigen Techniker überprüft und von den Preisgremien genehmigt. „Wir möchten dabei die Gelegenheit nutzen, um uns bei der Handelskammer Bozen für die gute Zusammenarbeit bedanken“, sagt Haller.

 

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