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Die Verschärfung

Jetzt wird dem Ausarten von Urlaub auf dem Bauernhof ein Riegel vorgeschoben: Die Tätigkeit muss an der Hofstelle erfolgen – und die Kombination mit einem Hotel wird verboten.

von Heinrich Schwarz

Im März kommt ein Sammelgesetz zur Behandlung in den Landtag. Der Entwurf, den die Landesregierung bereits genehmigt hat, enthält auch eine Reform der Bestimmungen zum Urlaub auf dem Bauernhof (UaB). In den letzten Jahren ist UaB ausgeartet und hat in einigen Fällen fast nichts mehr mit Landwirtschaft zu tun. Jetzt will man die schwarzen Schafe aus dem Verkehr ziehen und eine drohende Gefahr abwenden (siehe Infokasten unten).

Landwirtschaftslandesrat Arnold Schuler spricht von „einschneidenden Maßnahmen“ und sagt: „Wo Urlaub auf dem Bauernhof draufsteht, müssen auch Bäuerin und Bauer drin sein.“

Die Abänderung des UaB-Gesetzes sieht zwei zentrale Neuerungen vor. Erstens muss die Beherbergung von Gästen an der Hofstelle erfolgen. Bisher konnte die Hofstelle auch in einer anderen Gemeinde liegen. „Ein UaB-Gast soll beim Bauern wohnen, wo dieser Landwirtschaft betreibt. Das müssen wir wieder zusammenführen“, sagt Schuler.

Und zweitens kommt folgender Satz in das Gesetz: „Die Beherbergung von Gästen ist nicht mit der gewerblichen Beherbergungstätigkeit vereinbar.“ UaB soll nämlich ein Zuerwerb für einen landwirtschaftlichen Betrieb sein, um die Höfe zu erhalten, so das Gesamtziel.

Arnold Schuler sagt, das Sammelgesetz sei der zweite Teil der UaB-Reform: „Der erste Teil war das neue Gesetz für Raum und Landschaft, in dem einige Punkte geregelt sind. Das Bestehende können wir nicht ändern, aber künftig ist auf Hofstellen nur noch UaB möglich.“

Weiters müsse man künftig eine Mindesttätigkeit an Landwirtschaft nachweisen, um UaB anbieten zu dürfen. Zudem: Nicht nur die Beherbergung muss an der Hofstelle erfolgen, sondern bei einem Grünlandbetrieb muss auch das Vieh an der Hofstelle untergebracht sein. „Und nicht beim Nachbarn“, so der Landesrat mit Verweis auf heutige Situationen. Eine Neuerung sei auch der Mindestbesatz von 0,5 Großvieheinheiten pro Hektar statt bisher 0,4.

Die Kubatur-Erhöhung

Landesrat Arnold Schuler sagt, die Reform von Urlaub auf dem Bauernhof stehe in Zusammenhang mit dem neuen Gesetz für Raum und Landschaft, das die Möglichkeit vorsieht, auf einem geschlossenen Hof künftig bis zu 1.500 Kubikmeter für UaB zu nutzen (bisher 1.000 Kubik Wohnkubatur plus maximal 250 Kubik für UaB). „Die Gefahr ist groß, dass kleine Höfe gekauft werden, ohne Interesse an der Landwirtschaft, sondern wegen der Kubaturnutzung für Zimmervermietung. Wir schränken das deutlich ein“, sagt Schuler.

Wie geht man mit bestehenden UaB-Betrieben um, die die neuen, deutlich strengeren Regeln nicht erfüllen?

Der Gesetzentwurf sieht eine Übergangszeit von zwei Jahren vor, um sich an die Neuerungen anzupassen. Werden die neuen Kriterien erfüllt, darf man den Status UaB behalten. Andernfalls bleibt aber noch die Möglichkeit, Privatzimmervermietung anzubieten.

Dazu Arnold Schuler: „Wir können nicht jemandem, der vor einigen Jahren viel investiert hat, gar nichts mehr lassen. Das wäre unmöglich. Also müssen wir sagen: Wer die neuen Kriterien für UaB nicht einhält, kann Privatzimmervermietung betreiben. Für neue Betriebe hingegen ist das künftig nicht mehr möglich. Sie dürfen nur noch UaB haben und sonst nichts.“

Wenn etwa ein Hotelier also seit mehreren Jahren nebenbei UaB betreibt, kann er – sofern er den neuen UaB-Kriterien nicht nachkommt – immerhin noch Zimmervermietung betreiben. „Sonst müsste er ja schließen. Die bestehende Situation müssen wir zur Kenntnis nehmen. Wir verschärfen zwar die Regelung, dass hinter UaB tatsächlich ein landwirtschaftlicher Betrieb stehen muss, aber wenn nicht, muss ein bestehender UaB-Betrieb zumindest Privatzimmervermietung machen dürfen, denn wir können ihn natürlich nicht ganz abschaffen“, erklärt Landesrat Schuler.

Er sagt, die UaB-Reform stimme mit den Vorschlägen des Bauernbundes vom vergangenen Sommer überein. „Und dass auf einer Hofstelle nur mehr UaB möglich ist, geht sogar noch darüber hinaus.“
In einem wesentlichen Punkt ist die Landesregierung dem Bauernbund aber nicht gefolgt: Weil die Gemeinden nachlässig seien, sollte die Kontrolltätigkeit auf Wunsch des Bauernbundes auf das Land übergehen. „Die Kontrollen bleiben sicher bei den Gemeinden“, betont aber Arnold Schuler.

Denn die Gemeinden würden auch die UaB-Lizenzen ausstellen – und das könne man nicht trennen. Schuler: „Das Landesamt wird weiterhin bei sechs Prozent der Betriebe Kontrollen durchführen und Unregelmäßigkeiten den Gemeinden melden. Dann müssen aber die Gemeinden aktiv werden. Sie müssen ihren Aufgaben gerecht werden. Denn es kann nicht sein, dass sie die Lizenzen geben, die Kontrollen jemand anderem überlassen, aber dann die Strafen kassieren.“

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