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„Kein eigenes Fach“

Ab dem Schuljahr 2020/2021 sieht das Staatsgesetz den Lernbereich „educazione civica“. Südtirols Schule leistet hier schon jetzt viel, sagte LR Achammer beim Bildungsdialog mit Ínteressensvertretern.

Vor wenigen Tagen hat LR Philipp Achammer das „Walther von der Vogelweide“-Gymnasium in Bozen besucht. Der Grund: In den vergangenen Wochen hatte sich eine Arbeitsgruppe innerhalb der Deutschen Bildungsdirektion intensiv damit beschäftigt, wie die staatliche Vorgabe durch das Staatsgesetz „Educazione Civica“ in der Südtiroler Bildungswelt umgesetzt werden kann. Vorstellen wollte der Landesrat die Ergebnisse dieses Prozesses – zusammen mit der Bildungsdirektion – am Ort des Geschehens, in einer Schule.

Ziel der Veranstaltung, ausgehend vom Istzustand die ausgearbeiteten Vorschläge mit jenen zu diskutieren, die für die Umsetzung verantwortlich und davon betroffen sind, sprich mit Direktoren und Lehrpersonen sowie Vertretern der Interessensgruppen, aber auch mit Eltern und Schülern. Sie alle hatte Landesrat Achammer zuvor eingeladen, am Bildungsdialog teilzunehmen, um Meinungen und Ideen einzubringen. Knapp 80 Interessierte sind der Einladung gefolgt und von Landesrat Achammer sowie den Inspektorinnen Barbara Pobitzer und Rosa Maria Niedermair über die im August erlassene gesetzliche Grundlage informiert worden.

Der fächerübergreifende Bereich Educazione Civica heißt in Südtirol offiziell Fächerübergreifender Lernbereich Gesellschaftliche Bildung. Wie Landesrat Achammer erklärt, „handelt es sich nicht um ein eigenes Fach. Vieles, was bereits in unseren Schulen gelehrt oder in Projekten oder Initiativen umgesetzt wird, erfährt durch die gesetzliche Regelung eine Struktur und schafft durch die Verankerung im Schulcurriculum Verbindlichkeit.“

Mindestens 33 Unterrichtsstunden im Schuljahr

Der Lernbereich soll in allen Schulstufen mit einer Mindeststundenzahl von 33 Stunden im Schuljahr greifen, ohne dafür die Gesamtstundenzahl oder das Plansoll des Lehrpersonals zu verändern. Koordiniert wird der fächerübergreifende Lernbereich Gesellschaftliche Bildung innerhalb des Klassenrates vom Klassenvorstand oder einer anderen Lehrkraft. So die Vorgaben des Staatsgesetzes.

Digitalisierung, Politik, Recht, Nachhaltigkeit und mehr

Umgesetzt wird die Gesellschaftliche Bildung mit kommendem Schuljahr in der Unterstufe im Rahmen der Kernfächer, in der Oberstufe im Rahmen der Fächerübergreifenden Lernangebote (FÜLA) oder im Fachunterricht. Konkret fallen in den fächerübergreifenden Lernbereich Gesellschaftliche Bildung die Bereiche Digitalisierung, politische Bildung, Rechtswissen sowie Nachhaltigkeit hinein, aber auch Persönlichkeit und Soziales, Kulturbewusstsein, Gesundheit und Mobilität.

Landesschuldirektorin Sigrun Falkensteiner sieht im Zuge der Umsetzung „eine Chance, für die Schulen zu prüfen, was sie inhaltlich schon abdeckt haben, wo etwas ergänzt oder ausgebaut, aber auch, wo etwas infrage gestellt oder gestrichen werden kann.“ Auch Landesrat Achammer betonte: „Südtirols Schulen leisten bereits sehr viel.“ Man müsse ihnen daher auch weiterhin das notwendige Vertrauen entgegenbringen. Er regte an, die Einführung des neuen Lernbereichs als „eine Art Flurbereinigung“ zu nutzen: „Vielleicht tut es gut, genauer hinzuschauen, was man wann macht und worauf man vielleicht künftig verzichtet.“

Bevor allerdings im September 2020/21 der fächerübergreifende Lernbereich Gesellschaftliche Bildung an Südtirols Schulen startet, muss das Land die bestehenden Rahmenrichtlinien abändern.

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