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SAD entgeht Strafverfahren

Die Aufsichtsbehörde macht Ernst: Das Bahnunternehmen Trenitalia riskiert wegen einer fehlenden Verbrauchercharta eine Strafe von bis zu zehn Prozent des Umsatzes. Die SAD ist noch rechtzeitig aktiv geworden.

von Heinrich Schwarz

Mitte November hatte das Nahverkehrsunternehmen SAD eine „bahnbrechende“ Neuigkeit parat: Man sei das italienweit erste Unternehmen im öffentlichen Personennahverkehr, das im Einvernehmen mit dem Verbraucherschutz eine Qualitätscharta aufgelegt hat. In dieser Charta, die die Eisenbahndienste der SAD betrifft, sind die Rechte der Fahrgäste aufgelistet.

Eine wichtige Neuerung ist dabei eine Entschädigung für Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität: Wer aufgrund eines Versäumnisses der SAD keinen Zugang zum Zug hatte, hat Anrecht auf eine Pauschalentschädigung von 35 Euro.

Weiters ist nun der Umgang mit Beschwerden klar geregelt. Es wurden Fristen für die Beantwortung von Beschwerden festgelegt und die Möglichkeit eines kostenlosen Schlichtungsverfahrens bei nicht-zufriedenstellenden Antworten – mit einer eventuellen Entschädigung – geschaffen.

„Es gibt zwar seit Jahren ein Gesetz, das eine Qualitätscharta vorsieht, allerdings ist eine solche bisher noch nie realisiert worden“, sagte Verbraucherzentrale-Geschäftsführer Walther Andreaus bei der Vorstellung der SAD-Qualitätscharta. So habe Trenitalia, der zweite Zug-Konzessionär in Südtirol, eine solche Qualitätscharta bisher immer abgelehnt.

Das zieht jetzt Konsequenzen nach sich. Die staatliche Regulierungsbehörde für den Transport hat in diesen Tagen italienweit gegen 15 Bahnunternehmen – darunter auch Trenitalia – Sanktionsverfahren eingeleitet. Und zwar wegen der „Verletzung der Regulierungsmaßnahmen über die Rechte und die Entschädigungen an die Fahrgäste des öffentlichen Verkehrs“.

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