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Sperre ohne Wirkung

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Die Kritik kommt von Josef Auer, Chef der Bergrettung im Pustertal: In der Gemeinde Ahrntal werden auf Empfehlung der Lawinenschutzkommission Rodelbahnen oder Straßen nur behelfsmäßig gesperrt. Er warnt: Das könnte gefährlich werden.

von Silke Hinterwaldner

Josef Auer kennt nicht nur die Berge im Ahrntal wie seine Hosentasche, sondern auch die Organisationen, die für die Sicherheit auf dem Berg und im Tal zuständig sind: Seit 30 Jahren ist Auer Mitglied der Bergrettung, davon viele Jahre in leitender Position. Seit nun schon 20 Jahren ist er auch Mitglied der Lawinenschutzkommission in der Gemeinde Ahrntal.

Diese Kommission wird von der Gemeinde eingesetzt und steht ihr beratend zur Seite. Das heißt: Man trifft sich mit dem Bürgermeister oder dem Vizebürgermeister, der im Ahrntal den Vorsitz innehat, um die aktuelle Lawinensituation zu besprechen und zu beurteilen. Falls nötig, empfiehlt die Kommission die Sperrung von Straßen oder Infrastrukturen.

So geschehen auch an jenem Wochenende Mitte November als sehr viel Schnee nicht nur den Orten im Ahrntal zu schaffen machte. Bereits am Freitag vor den großen Schneefällen hat die Lawinenschutzkommission empfohlen, die Rodelbahnen sperren zu lassen. Aber eine entsprechende Anordnung folgte dann erst zwei Tage später, am Sonntag. Ein glücklicher Zufall, dass sich in dieser Zeit Mitte November noch keine Touristen im Gebiet aufhielten.

Josef Auer ärgert sich. Er sagt: „Entweder fehlt der Wille oder die Verantwortlichen sind nicht im Stande, außerhalb der offiziellen Amtszeiten der Verwaltung eine Verwaltungsmaßnahme aufgrund erwiesener Notwendigkeit zum Schutz der Bevölkerung zu setzen.“ Informell heißt es auch dem Rathaus, dass es einfacher sei, auf eine Anordnung zu verzichten, da man sich auf diese Weise auch die Aufhebung der Anordnung ersparen könne. Eine offizielle Stellungnahme von Vizebürgermeister Markus Gartner gab es gestern nicht.

Diese Verzögerung Mitte November war kein Einzelfall, sagt Auer. Bereits wiederholt hatte er beobachtet, dass man zwar Schilder aufstellen lässt, die auf eine Sperre von Rodelbahnen oder auch Straßen hinweisen, aber solange eine entsprechende Anordnung auf der Amtstafel nicht veröffentlicht wird, ist sie nicht rechtsgültig. Das könnte spätestens dann, wenn tatsächlich etwas passiert, problematisch werden.

Aber eine Reaktion der Gemeindeverwalter blieb bisher aus: Bei der Eröffnungssitzung der Lawinenschutzkommission, sagt Josef Auer, habe er darauf aufmerksam gemacht, dass eine Sperre ohne entsprechende Anordnung oft wirkungslos und wenig sinnvoll sei. Aber  bisher gab es keine Reaktion auf seine Kritik.

 

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