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Der Haft-Skonto

Khalid Ouassafi

Das Oberlandesgericht senkt die Haftstrafe für den Bozner, der 2017 seine Ehefrau beinahe erstach, von zwölf Jahren auf neun Jahre und zehn Monate.

Er habe unter Halluzinationen gelitten und überall  nach Liebhabern seiner Frau gesucht: In den Kleiderschränken von Wohnungen von Freunden, in einem Hotel, das nicht einmal fertiggestellt war. Khalid Ouassafi, 39, war damals, im März 2017, krankhaft eifersüchtig und sowohl Alkohol als auch Drogen zugeneigt. Weil er zuvor seine Arbeit verloren hatte.

So beschrieb der Strafverteidiger Nicola Nettis den Mann in seinem gestrigen Plädoyer vor dem Bozner Oberlandesgericht. Ouassafi war am 15. Jänner dieses Jahres am Landesgericht zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Wegen Mordversuchs gegen seine Ehefrau Meryem Nsasara. Vor den Augen von drei ihrer sechs Kinder hatte der gebürtige Marokkaner sie mit sieben Messerstichen schwer verletzt. Die zwölfjährige Tochter zog der Mutter das 18 Zentimeter lange Messer aus dem Bauch. Das Familiendrama spielte sich am 27. März 2017 in einer WoBi-Wohnung im Bozner Europaviertel ab.

Meryem Nsasara verbrachte 40 Tage im Gefängnis und inzwischen wieder wohlauf. Sie hat ihrem Mann die Bluttat bereits vor dem erstinstanzlichen Prozess verziehen und erhält im Bozner Gefängnis regelmäßig Besuch von ihr und den Kindern.

Auch das, und das eindringliche Plädoyers des Verteidigers, dürfte dazu beigetragen haben, dass das Oberlandesgericht gestern Milde walten ließ. Es senkte die Haftstrafe für Khalid Ouassafi von zwölf Jahren auf neun Jahre und zehn Monate.

Ein Skonto von gut zwei Jahren, mit dem sich für den 39-Jährigen laut seinem Anwalt eine Zukunftsperspektive eröffnet. Er will gegen das Urteil des OLG dennoch Beschwerde bei der Kassation einlegen, mit der Absicht, seine Rechtskraft aufzuschieben. Mit dem endgültigen Urteil in gut einem Jahr gelangt Ouassafi in die Nähe einer Reststrafe von sechs Jahren, ab der – aus gesundheitlichen Gründen, mit begleitender Therapie – ein alternativer Strafvollzug beantragt werden kann.

Denn dass sein Mandant, der für zurechnungsfähig erklärt wurde, ein weiteres Mal derart in ein Loch fällt wie um den 27. März 2017, davon geht Nettis nicht aus. (tom)

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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