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GIS-Reform erst 2021

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Die geplante Steuerreform schmilzt weiter: Es wird 2020 doch keine Steuermaßnahmen für günstigeres Wohnen geben. Der Landeshauptmann hat auch die GIS-Reform auf 2021 verschoben.

von Heinrich Schwarz

Arno Kompatschers geplante Steuerreform für 2020 wird immer dünner. Der Großteil der Südtiroler kann sich im kommenden Jahr weder spürbar höhere Löhne noch einen günstigeren Mietmarkt erwarten. Denn nach der IRAP-Reform verschiebt sich jetzt auch die GIS-Reform um mindestens ein Jahr nach hinten.

Zur Erinnerung: Im Sommer kündigte der Landeshauptmann an, im Landeshaushalt 2020 steuerliche Maßnahmen zu treffen, um das Lohnniveau bestenfalls an die Südtiroler Lebenshaltungskosten anzupassen und Wohnen leistbarer zu machen. Kompatscher hatte konkrete Pläne zur Umsetzung, aber die Wirtschaftsverbände und Gewerkschaften bremsten ein und baten um mehr Zeit, um ausgiebig diskutieren zu können.

Im Haushaltsentwurf, der von der Landesregierung genehmigt wurde und demnächst im Landtag behandelt wird, sind nur folgende Punkte enthalten:

Der Freibetrag beim regionalen Zuschlag auf die Einkommensteuer IRPEF wird 2020 von 28.000 auf 35.000 Euro angehoben, während Einkommen ab 75.000 Euro künftig mit 1,73 statt 1,23 Prozent besteuert werden. Die maximale Steuererleichterung – allein für die Mittelschicht ab 28.000 Euro Jahreseinkommen – beträgt sieben Euro pro Monat.

Die Wertschöpfungssteuer IRAP wird für jene Unternehmen von 2,68 auf 3,9 Prozent erhöht, die sogenannte Piratenverträge anwenden, also nicht einmal die nationalen Tariflöhne an ihre Mitarbeiter zahlen. Das betrifft eine überschaubare Anzahl an Arbeitnehmern.

Ursprünglich hatte sich Arno Kompatscher die IRAP-Reform so vorgestellt: Wer 20 Prozent mehr an Gehalt zahlt als der jeweilige nationale Kollektivvertrag vorsieht, der soll weiterhin von einem niedrigen Steuersatz profitieren, während alle anderen mit einer höheren Besteuerung bestraft werden.

Der Landeshauptmann ließ sich allerdings auf den Vorschlag der Sozialpartner ein: Sie wollen sich im nächsten Jahr um Landeszusatzverträge und Betriebsabkommen bemühen, die 2021 an die IRAP geknüpft werden sollen. Ergebnis ungewiss.

Gänzlich fehlt im Haushaltsentwurf eine Neuregelung der Gemeindeimmobiliensteuer GIS. Arno Kompatscher versicherte gegenüber der TAGESZEITUNG aber vor zwei Wochen, dass die GIS-Reform bis zur Behandlung im Landtag noch in das Haushaltsgesetz eingebaut werde. Man arbeite nämlich mit dem Gemeindenverband an einer unbürokratischen Lösung und müsse nur noch die Details klären.

Folgendes werde die GIS-Reform enthalten: Unbesetzte Wohnungen, als Zweitwohnungen benutzte Immobilien und „ewige Baustellen“ (Immobilien, die aus Spekulationsgründen nicht weitergebaut werden) werden stärker besteuert. Und Mietwohnungen für Ansässige werden steuerlich begünstigt.

Auf Anfrage der TAGESZEITUNG über den Stand der Dinge sagt Kompatscher nun: „Die GIS wird erst im kommenden Omnibus-Gesetz im Frühjahr mit Wirkung 2021 geregelt, damit die Gemeinden genügend Zeit für die Vorbereitung und eine bürgerfreundliche und unbürokratische Umsetzung haben.“

Also wird es gar keine GIS-Maßnahmen für leistbareres Wohnen im Jahr 2020 geben?

Kompatscher: „Nachdem die Maßnahmen sehr einschneidend sind – auch in Bezug auf die notwendigen Änderungen der Gemeindereglements samt Notwendigkeit, eine saubere Berechnungsbasis für ungenutzte Baugrundstücke und im Bau befindliche Immobilien zu schaffen – und auch relevante Auswirkungen auf die Gemeindehaushalte haben, wurde vereinbart, die Maßnahmen sorgfältig vorzubereiten und den Gemeinden genügend Zeit für eine saubere und bürgerfreundliche Umsetzung zu geben. Es besteht aber bereits inhaltlicher Konsens, und das ist angesichts der Tragweite als großer Erfolg zu werten. Also kein Schnellschuss, dafür umso besser und wirksamer.“

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