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Die große Wende?

Ist das die entscheidende Wende im Schwurgerichtsprozess gegen Dzenana Mangafic’? Laut Verteidigungsgutachterin Gabriella Trenchi kann sie nicht die Täterin sein – weil bei ihr keine Blutspuren des Opfers festgestellt wurden.

Von Thomas Vikoler

Die Veroneser Gerichtsmedizinerin Gabriella Trenchi hat einen besonderen Sinn für Anschaulichkeit. Wie bei ihrem Auftritt im Schwurgerichtsprozess zum Mordfall Alessandro Heuschreck bringt Trenchi auch diesmal ein Messer mit. In beiden Fällen die Tatwaffe.

Die Zeugin ahmt die acht Messerstiche nach, mit denen Kurt Huber im Dezember 2016 in seiner Wohnung in Niederrasen ermordet wurde. Das Thema Trenchis ist diesmal das Blut, genauer die Blutspritzer, die am Tatort festgestellt wurden.

Blut des Opfers fand sich an den Wänden, am Bettbezug, amPyjama und am Leibchen des Ofers, an seinem Handy, an der Türschnalle, an der Tür. Kurt Huber hat also in den letzten Sekunden seines Lebens sehr viel Blut verloren.

Laut Zeugin Trenchi muss bereits beim ersten Stich, der sich tief in seinen Bauchbereich bohrte, sehr viel Blut ausgetreten sein. Auch weil Kurt Huber einen Blutverdünner einnahm. Es folgten sieben weitere Stiche, die bis auf eine Ausnahme alle Tief in seinen Körper eindrangen. „Das Pyjama des Opfers war bereits nach dem ersten Stich in Blut getränkt“, so die Zeugin.

Sie stellt diese Ergebnisse, die größtenteils von der Spurensicherung des RIS-Labors Parma stammen, den hämatischen Spuren gegenüber, die bei Dzenana Mangafic’ nach ihrer Einvernahme in der Carabinieri-Kaserne von Antholz festgestellt wurden. Nämlich keine. Weder an der Hand und an den Fingernägeln noch an der Kleidung, welche die Ex-Frau Hubers nachweislich auch am vermeintlichen Tattag trug. Nirgends Blut also, was die Angeklagte in diesem Indizienprozess deutlich zu entlasten scheint.

Denn Verteidigungs-Gutachterin Trenchi schließt, dass sich der Täter/die Täterin angesichts der geschilderten Dynamik mit Sicherheit mit Blut des Opfers verschmiert haben muss. „Bei der erheblichen Kraft, mit der die Stiche ausgeführt wurden, muss es zudem eine Verletzung an der Hand gegeben haben“, so die Zeugin.

Doch Verletzungen an der Hand wurden bei der 59-jährigen Bosnierin keine festgestellt. Weil sie Handschuhe trug?

Auf jedem Fall wird die gestrige Zeugenaussage im Urteil des Schwurgerichts, das noch dieses Jahr ergehen soll, eine gewichtige Rolle spielen. Vielleicht die entscheidende Aussage.

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