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„Tief getroffen“

Der Unfall in Birchabruck (Foto: FF Eggen)

Die Staatsanwaltschaft will Anklage gegen den Unternehmer erheben, der auf einer Alk-Fahrt den Tod des Welschnofner Gemeinderats Valentin Wiedenhofer verursacht hat. Der Beschuldigte bemüht sich um einen gerichtlichen Vergleich.

Von Thomas Vikoler

Es gibt bisher keine offizielle Statistik darüber, ob seit der Einführung der neuen Tatbestandes der Tötung im Straßenverkehr im März 2016 die festgestellten Fälle von Alkohol am Steuer zurückgegangen sind. Der nicht unumstrittene Gesetzesartikel also, wie vom Gesetzgeber erhofft, eine abschreckende Wirkung hat.

Für einen Bauunternehmer aus Deutschnofen hatte er sie offensichtlich nicht. Er fuhr am Abend des 30. August, nach einem feuchtfröhlichen Tag, mit seinem Porsche Cayenne taleinwärts über die Staatsstraße ins Eggental, als es bei Birchabruck zu einem schweren Unfall kam. Zunächst touchierte der Cayenne ein entgegenkommendes Fahrzeug, geriet ins Schleudern und prallte frontal gegen einen VW Passat.

Dessen Fahrer, der 75-jährige Valentin Wiedenhofer, bekannt als Gemeinderat der Bürgerlist in Welschnofen, starb an der Unfallstelle.

Und der Lenker des Cayenne war offensichtlich betrunken.

Ein ziemlich eindeutiger Fall von erschwerter Tötung im Straßenverkehr, wie nun auch die Staatsanwaltschaft in ihrem Bericht zum Abschluss der Ermittlungen zu diesem tödlichen Unfall feststellt.

Sie will Anklage gegen den Unternehmer aus Deutschnofen erheben. Doch dazu wird es am Ende nicht kommen. Denn wie sein Anwalt Carlo Bertacchi bestätigt, strebt der Beschuldigte einen gerichtlichen Vergleich an.

Dafür wird inzwischen an der Erlangung von mildernden Umständen gearbeitet. Die Auto-Versicherung soll den Hinterbliebenen Schmerzensgeld zahlen, um eine Strafreduzierung zu erwirken. Dass der Cayenne-Fahrer an jenem Abend mit mehr als 1,5 Promille Alkohol im Blut unterwegs war, ist laut Anwalt Bertacchi für die Haftpflichtversicherung unerheblich.

Sehr wohl aber für die Bemessung der Haftstrafe im Strafverfahren. Die Verteidigung zweifelt das Ergebnis der zwangsweisen Blutuntersuchung im Bozner Spital beim Unfallfahrer an – u.a. wegen der angewandten Messmethode und der zeitlichen Verschiebung.

Das Ziel: Den Alk-Spiegel auf diese Weise unter die 1,5-Promille-Grenze zu drücken, um auch damit einen potentiell erschwerenden Umstand zu beseitigen.

Die Rekonstruktion des Unfalls durch die Carabinieri zweifelt Verteidiger Bertacchi hingegen nicht an. „Die Verantwortlichkeit steht nicht zur Diskussion. Mein Mandant wird für das geradestehen, was er getan hat. Dieser Fall ist für ihn moralisch äußerst schwierig, er hat das Opfer gekannt und hat später mehrmals mit seinen Angehörigen gesprochen. Er ist tief getroffen von dem, was passiert ist“.

In einigen Monaten dürfte feststehen, in welchem (Straf)Ausmaß der Cayenne-Lenker für seine Tat geradestehen muss: Die Mindeststrafe für Tötung im Straßenverkehr mit Alkohol am Steuer bei über 1,5 Promille liegt bei acht Jahren, bei weniger als 1,5 bei fünf Jahren. Im zweiten Fall könnte der Beschuldigte mit einer Haftstrafe von zwei bis drei Jahren davonkommen.

 

 

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (8)

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  • tiroler

    Es ist so oder so tragisch.
    Wenn er ins Gefängnis kommt, hilft das niemandem. Wenn nict, umso besser, da kann er stattdessen Geld verdienen und die Angehörigen des Opfers entdchädigen

  • reindl

    da geb ich dir 100% recht, aber da nun mal der verschulder eine bekannte und angesehene person ist, spielt das Geld und bekanntschaftsgrad wieder eine wesentliche rolle wieder eine rolle, „LA LEGGE NON É UGUALE PER TUTTI“, diesen satz müsste man im gerichtssaal hinter den richtern anbringen.

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