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Gefährliche Tür

Die Staatsanwaltschaft hat nun wegen des Todes des 12-jährigen Yousef Djedidi Anklage gegen die aktuelle und frühere Spitze des WoBi erhoben.

von Thomas Vikoler

Ein tragischer Unfalltod und seine strafrechtlichen und zivilrechtlichen Folgen.

Am 9. Jänner 2017 ereignete sich in einem Wohnhaus des Wohnbauinstituts (WoBi) in Staben, Gemeinde Naturns, eine Tragödie: Der 12-jährige Yousef Djedidi, der in dem Kondominium wohnte, kam auf der Stiege zu Sturz und prallte gegen eine Glastür, die zerbarst.

Eine Glastür, die ihm das Leben kostete, denn der Bub starb bald darauf an inneren Blutungen, wie das Ergebnis der Obduktion lautete.

Der Fall beschäftigt weiterhin die Strafjustiz – und die Versicherung des Wohnbauinstituts. Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst eine Einstellung des Verfahrens zum Tatverdacht der fahrlässigen Tötung beantragt,  Voruntersuchungsrichter Peter Michaeler lehnte dies ab und ordnete weitere Ermittlungen an. Die Zivilpartei hatte Beschwerde gegen den Archivierungsantrag der Staatsanwaltschaft eingelegt.

Nun hat die Staatsanwaltschaft Anklage zu diesem Fall erhoben – gegen die aktuelle und frühere Spitze des Wohnbauinstituts: Die früheren Präsidenten Albert Pürgstaller, Konrad Pfitscher und Heiner Schweigkofler, der aktuelle Amtsinhaber.

Der Verdacht: Die Sicherheit der Tür mit Glaseinsatz im Stiegenhaus des Kondominiums nicht garantiert zu haben. Insbesondere der Meraner Anwalt Domenico Antonio Rovito, Rechtsbeistand der Nebenkläger (die Eltern des Verstorbenen), hatte darauf hingewiesen, dass die Glastür nicht den Sicherheitsnormen entspreche.

Die Wohnung in Staben hätte demnach im Jahre 2010, als sie den Eltern von Yousef Djedidi zugewiesen wurde, auf ihre Sicherheit überprüft werden müssen. Was offenbar nicht geschehen ist.

Dennoch dürften die drei WoBi-Präsidenten am Ende vor einem Strafprozess wegen fahrlässiger Tötung verschont bleiben. Derzeit laufen Verhandlungen zwischen Zivilpartei und der Versicherung des Wohnbauinstituts über die Höhe des Schmerzensgeldes für die Angehörigen von Yousef Djedidi.

Möglich ist aber auch, dass ein Beweissicherungsverfahren zur Sicherheit der offensichtlich gefährlichen Tür im WoBi-Gebäude angeordnet wird.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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