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Blockiertes Gesetz

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Ex-Landtagspräsident Roberto Bizzo will die Ersetzung des Begriffs „Alto Adige“ durch „Provincia di Bolzano“ per Referendum rückgängig machen. Damit tritt das Europagesetz erst in sechs Monaten in Kraft.

von Matthias Kofler

Paukenschlag in der „Alto-Adige“-Affäre: Der ehemalige Landtagspräsident Roberto Bizzo hat am Dienstag mit seiner neuen Bewegung „Noi per l’Alto Adige“ mit der Unterschriftensammlung zur Abhaltung eines Referendums begonnen. Dies bestätigte Bizzo gegenüber der Tageszeitung.

Ziel der Volksbefragung ist es, die Ersetzung der Begriffe „altoatesino“ durch „della provincia di Bolzano“ sowie „Alto Adige“ durch „provincia di Bolzano“ im Artikel 1 des Europagesetzes rückgängig zu machen. Bizzo hatte in der abgelaufenen Legislaturperiode als Mitglied der Sechserkommission eine Durchführungsbestimmung zur Toponomastik verhindert.

Nun sagt er: „Uns geht es nicht darum, einen Namen zu schützen, der nicht mehr abgeändert werden kann, sondern darum, Respekt gegenüber einem Teil der Südtiroler Bevölkerung einzufordern, der effektiv unterrepräsentiert ist.“

Brisant: Mit der Unterschriftensammlung zum Europagesetz kommt zum ersten Mal das neue Gesetz zur Direkten Demokratie zur Anwendung, das der Landtag in der abgelaufenen Legislaturperiode nach mühevoller Kleinarbeit erarbeitet hat. Dieses sieht unter Artikel 13 erstmals die Möglichkeit zur Abhaltung eines Bestätigenden Referendums vor. Demnach kann das Inkrafttreten von Landesgesetzen, die nicht mit einer Zweidrittelmehrheit verabschiedet werden, ausgesetzt werden, wenn innerhalb von 20 Tagen nach Verabschiedung des Gesetzes 300 Bürger einen entsprechenden Antrag einbringen. Die Bürger haben dann sechs Monate Zeit, um 13.000 Unterschriften für ein bestätigendes Referendum zu sammeln. So lange bleibt das entsprechende Landesgesetz blockiert.

Magdalena Amhof, eine der „Erfinderinnen“ des neuen Gesetzes zur Direkten Demokratie, bedauert, dass die Norm „für so einen Blödsinn“ zum ersten Mal zum Einsatz kommt. Dazu sei das Gesetz zur Bürgerbeteiligung nicht gedacht gewesen: „Man braucht doch nicht für eine sprachliche Anpassung ein Gesetz abzuschaffen“, meint Amhof. Aufgrund von Bizzos Initiative könne das Europagesetz erst in einem halben Jahr in Kraft treten. „Unsere Aufgabe ist es, in der Zwischenzeit den Gesetzestext so abzuändern, dass ein Referendum, das auch Geld kosten würde, hinfällig ist“, appelliert die SVP-Abgeordnete an ihre Fraktionskollegen.

Zum selben Thema äußerte sich auch Landeshauptmann Arno Kompatscher im Anschluss an die Regierungssitzung: Demnach ist die Mehrheit gewillt, den Artikel so abzuändern, dass im deutschen und im italienischen Text der gleichlautende Begriff verwendet wird. Eine einfache sprachliche Anpassung des Textes seitens der Ämter des Landtags sei in diesem Fall nicht möglich, da sich die Techniker damit über den Beschluss des Legislativorgans stellen würden.

In Zukunft, so gelobte Kompatscher, werde man aufmerksamer agieren und bei sensiblen Themen den Dialog mit der anderen Sprachgruppe suchen. Bei den Gesetzen werde man es in Zukunft folgendermaßen handhaben: „Südtirol“ bzw. „Alto Adige“ werde immer dann verwendet, wenn das Territorium gemeint sei, während man auf den Begriff „Provinz Bozen“ / „provincia di Bolzano“ zurückgreife, wenn es um die Körperschaft und seine Institutionen gehe.

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