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„Keine Befangenheit“

Das Verfahren zur Flugplatz-Ausschreibung am Bozner Verwaltungsgericht wird fortgesetzt, ein Befangenheitsantrag der 575 Rekurssteller gegen zwei Richter von einem neuen Senat abgelehnt. Mit aufschlussreicher Begründung.

Von Thomas Vikoler

Die Namen der 575 Rekurssteller wurden auf Anweisung des Gerichts allesamt mit einem „omissis“ versehen, einzig der Name einer ihrer Anwältinnen, Michela Reggio D’Aci, bleibt unverborgen.

Dabei ist bekannt, dass den Rekurs Polit-Prominenz wie die Landtagsabgeordneten Paul Köllensperger (Team K), Brigitte Foppa (Grüne) oder der Leiferer Bürgermeister Christian Bianchi unterzeichnet haben. Und dass die zweite Anwältin Renate Holzeisen heißt.

Um sie bzw. ein gegen sie am Landesgericht laufendes Strafverfahren und damit zusammenhängende Einwände geht es vornehmlich in einer Verfügung, die das Bozner Verwaltungsgericht unter Vorsitz von Präsidentin Alda Dellantonio gestern veröffentlicht hat.

Die Rekurrenten halten, wie berichtet, zwei Richter des vierköpfigen Kollegiums, das über die Anfechtung der Flugplatz-Ausschreibung und –Vergabe an die ABD Holding entscheiden muss, für befangen. Es sind dies Michele Menestrina und Ex-Präsidentin Edith Engl.

Bereits bei der Aussetzungsverhandlung am 26. September hatte das Kollegium (mit Menestrina und Engl) den Befangenheitsantrag als unbegründet abgewiesen. Allerdings musste Gerichtspräsidentin Dellantonio einen eigenen Richtersenat einberufen, um definitiv über den Antrag zu entscheiden.

Am 8. Oktober trat er unter Vorsitz der Präsidentin zusammen, im gehörten auch Margit Falk Ebner, Sarre Pirrone und Stephan Beikircher (Berichterstatter) an. Also die übrigen vier Bozner Verwaltungsrichter.

Und ihre Entscheidung fiel wie erwartet aus: Befangenheitsantrag der Rekurssteller abgelehnt. Die Begründung der Verfügung ist höchst aufschlussreich.

Die Richter gehen davon aus, dass es für eine Befangenheit in dieser Angelegenheit einer „gegenseitigen schweren Feindschaft“ zwischen Richtern und – in diesem Fall – Anwältin Renate Holzeisen bedarf. Eine, die ihren Ursprung in privaten Querelen hat, die mit dem Verfahren nichts zu tun hat.

Eine solche „gegenseitige schwere Feindschaft“ sieht das zweite Richterkollegium jedenfalls nicht gegeben (aber wohl eine einseitige). Auch keinen „behängenden Streit“, laut Gesetz die zweite Voraussetzung für eine Befangenheit von Richtern.

Das laufende Strafverfahren gegen Renate Holzeisen am Landesgericht Bozen (wegen Beleidigung von Richtern des Verwaltungsgericht) sei, so heißt es in der nun ergangenen Kollegial-Verfügung, kein „behängender Prozess“.

Die Staatsanwaltschaft hatte die Einstellung des Verfahrens gegen Holzeisen beantragt. Sie sah es als nicht erwiesen an, dass die Anwältin im Verfahren zur Ernennung von Rechnungshof-Staatsanwältin Daniela Morgante das Verwaltungsgericht beleidigt hatte. Die beiden Richter Michele Menestrina und Edith Engl unterzeichneten einen Einwand gegen den Archivierungsantrag.

Dies geschah, heißt es nun in der Verfügung zum Befangenheitsantrag, im Namen des Bozner Verwaltungsgerichts und nicht aus persönlicher Ranküre. Und zwar zur Wahrung und Sicherstellung eines „ordnungsgemäßen und würdigen“ Funktionierens der Justiz mit „gegenseitigem Respekt“ zwischen Richtern und Anwälte. Dies gelte auch für die Eingabe gegen Holzeisen der beiden Richter bei der Anwaltskammer.

Mit der nunmehrigen Entscheidung zum Befangenheitsantrag geht das Verfahren zum Flughafen weiter. In einer früheren Verfügung des Gerichts war bereits angekündigt worden, dass es keine Aussetzung geben und ein schneller Abschluss („sentenza breve“) folgen werde.

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