„Keine bösen Überraschungen“
Der SVP-Abgeordnete Helmuth Renzler fordert in Sachen Landeskollektivvertrag, dass die Lohnelemente pensionierbar sein müssten.
Die Verhandlungspartner des bereichsübergreifenden Kollektivvertrags für die Bediensteten der öffentlichen Verwaltung, kurz BÜKV, haben sich zuletzt am 7. Oktober 2019 getroffen, aber ein Abschluss der Verhandlungen scheint sich bis heute nicht abzuzeichnen. Deshalb fordert der Landtagsabgeordnete die Verhandlungspartner erneut dazu auf, die Verhandlungen so schnell wie möglich zu einem positiven Ergebnis zu führen.
In diesem Zusammenhang macht Helmuth Renzler aber auch darauf aufmerksam, dass man bei den angedachten neuen Lohnelementen der insgesamt rund 40.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes vorsichtig sein sollte und genau prüfen muss, dass diese auch pensionierbar sind.
„In absehbarer Zukunft werden viele Bedienstete der öffentlichen Verwaltungen in Rente oder Pension gehen und da darf es zu keinen bösen Überraschungen für die Renteneinsteiger kommen. Deshalb sollten die Verhandlungspartner die neuen Lohnelemente auf ihre Pensionierbarkeit hin vor Abschluss der Verhandlungen vom Nationalinstitut für soziale Fürsorge INPS/NISF prüfen lassen“, so der Landtagsabgeordnete Helmuth Renzler, der in diesem Zusammenhang auch zu bedenken gibt, dass die pensionierbaren Lohnelemente für alle Angestellten von Vorteil sind, also auch für diejenigen, die in naher Zukunft nicht in Rente gehen werden.
Ähnliche Artikel
Kommentare (9)
Lesen Sie die Nutzerbedingungen
Kommentar abgeben
Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.
drago
Wieder einer der redet anstatt seine Arbeit zu tun. Für was wurde er gewählt?
franz1
Auch in der Privatwirtschaft gibt es „Lohnelemente“ die nicht zur Pensionsberechnung zählen, da keine Pensionsbeiträge diesbezüglich entrichtet werden.
Warum muß den öffentlichen alles reingeschoben werden, Mutterschaft und dgl., … die haben heute schon alle Vorzüge ggenüber der Privaten.
ostern
@franz1
Prämien werden z.b nicht nicht für die Rente berücksichtigt,
werden aber besteuert. So hohe Prämien werden im Land auch
nicht ausbezahlt und sicher nicht so häufig wie in einer Privatfirma.
meintag
Auf 3 Jahre folgende Prämienzahlungen werden automatisch zum Grundlohn berechnet.
meinemeinung
@franz die in der Privatwirtschaft müssen das Niveau erreichen ,was im Öffentliche Dienst bezahlt wird und nicht deren Absicherungen gestrichen, Schwangerschaft und der gleichen gehört auch in der Privatwirtschaft 3 Jahre bezahlt und auch Rentenbezogen , das wäre das Ziel.
pingoballino1955
Herr Renzler soll doch mal erklären,was er bis jetzt für die „Privaten“ Arbeitnehmer,Rentner/innen,Pensionisten/innen,Invaliden/innen unsw. gemacht hat? ? ?
asterix
Also Essensmarken sind sicher nicht pensionierbar. Und auch alle anderen Zulagen wie zB Bereitschaftsdienste und Nachtdienste nicht.
stanislaus
Wäre es möglich dass ich als öffentlicher Angestellter die Überstunden gleich entlohnt bekomme wie in der Privatwirtschaft? Mir wäre egal wenn sie nicht für die Pension zählen würden…
franz1
@ meinemeinung,
in der Lebensmittelindustrie ist es Tatsache, dass eine Frau ab dem Tag in Schwamgerschaftsurlaub geht, an dem sie die Bestätigung einer Schwangerschaft der Fa. mitteilt.
Das ist wahrscheinlich auch die einzige GUTE Sache im privaten Sektor.