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Malser Verbot ist nichtig

Das Verwaltungsgericht hat die Malser Verordnung über die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln für nichtig erklärt. Und auch der EuGH hat sich mit dem Thema befasst.
Der Europäische Gerichtshof hat sein Urteil gefällt: Die geltenden EU-Regeln für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln reichen aus, um Bevölkerung und Umwelt zu schützen.

Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in Europa ist streng geregelt. Das entsprechende Zulassungsverfahren folgt der „Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln“, der sogenannten europäischen Pflanzenschutzmittelverordung. In den vergangenen Jahren sind viele Unsicherheiten rund um die Zulassungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln und deren Auswirkung auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit aufgekommen. Das Verfahren als solches wurde in Frage gestellt, was für Unsicherheit gesorgt und Ängste ausgelöst hat.

Landesrat Schuler: „Urteil sorgt für mehr Sicherheit.“

Neben Wissenschaft und Forschung hat sich nun auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit diesem Thema beschäftigt. Er hat dabei untersucht, ob das Vorsorgeprinzip eingehalten wird, ob die unterschiedlichen Studien, Versuche und Analysen berücksichtigt sind, ob mögliche Cocktaileffekte untersucht wurden, ebenso wie eventuelle verzögerte schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen wie Karzinogenität oder Langzeittoxizität.

In seinem Urteil vom 1. Oktober (126/19) kommt der EuGH zu dem Schluss, dass im Verfahren in Bezug auf die Pflanzenschutzmittelverordnung der Europäischen Union keine Beurteilungsfehler vorliegen. Landesrat Arnold Schuler betont diesbezüglich: „Die Südtiroler Landwirtschaft wird weiterhin versuchen, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren und deren Abdrift zu vermeiden, dieses Urteil sorgt aber inzwischen für mehr Sicherheit.“

Verwaltungsgericht befindet Malser Verordnung für nichtig

Gleichzeitig wurde heute auch das Urteil des Verwaltungsgerichtes Bozen in Bezug auf die Anfechtung der Durchführungsverordnung der Gemeinde Mals über die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln im Gemeindegebiet veröffentlicht. Das Gericht hat entschieden, dass die Durchführungsverordnung nichtig ist. Das Verbot des Ausbringens von chemisch synthetischen Pflanzenschutzmitteln kann nicht durch eine Gemeinde verordnet werden. Denn sie ist dafür nicht zuständig und verfügt in diesem Bereich über keine normsetzende Befugnis, so die  Autonome Sektion Bozen des Verwaltungsgerichts.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (13)

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  • criticus

    Landesrat Arnold Schuler betont diesbezüglich: „Die Südtiroler Landwirtschaft wird weiterhin versuchen, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren und deren Abdrift zu vermeiden, dieses Urteil sorgt aber inzwischen für mehr Sicherheit.“
    Dass ich nicht lache Herr Schuler, betrifft das auch die Spritzungen gegen die asiatische Wanze vor der der Apfelernte. Von der Karenzzeit möchte ich gar nicht sprechen. Tage danach wird schon geerntet. Und Sie sprechen von Abdrift!

  • george

    Da klopfen sich diese „Pestizidsspritzer“ wieder einmal alle auf die Schulter und die Gerichtsleute scheinen von Biodiversität und Naturhaushalt auch nichts zu verstehen oder sie geben der großen Konzernmacht nach.

  • guyfawkes

    @george
    „…die Gerichtsleute scheinen von Biodiversität und Naturhaushalt auch nichts zu verstehen oder sie geben der großen Konzernmacht nach.“
    Die Verantwortung ist wohl eher bei den Politikern und weniger bei der Justiz zu verorten. Die Beeinflussung durch Lobbys ebenso.

  • meinemeinung

    Gericht und Rechtsprechung braucht es, um wieder ein wenig Ordnung in die Sache zu bringen, Veith wollte mit der Bürgerbefragung über bestehende Gesetze Verordnungen erlassen, die sowieso nichts bringen außer Unfrieden. Andere Lösungen hat die Gemeinde Mals nicht parat. Aber man kann mit Öffentliche Gelder (mittlerweile schon mehrere Zehntausend) ja prozessieren und mit einer Nichtgültigen Volksabstimmung die Bevölkerung bei der Nase herum führen ,es hat ja eine Mehrheit dafür gestimmt

  • morgenstern

    …., und jetzt, Veith renn !!!

  • george

    Und jetzt ihr Befürworter, schnüffelt wieder alle Pestiziddämpfe. Die bekämpften Lebewesen – alle um ein Vielfaches kleiner als der Mensch – gehen jedenfalls meistens drauf. Und ihr wollt behaupten, euch erwischt es in keiner Weise?

  • meintag

    Kommenden Mittwoch den 16. ist in Mals Gollimarkt. Mal schauen welche Infostände die Veithschen und die Spritzlobby aufstellen. Denn dass etwas hinsichtlich weiterer Aufklärung des Konsumenten passieren muss liegt auf der Hand.

    • meinemeinung

      @meintag – was für eine Aufklärung?? solches Zeug wird einfach nicht gekauft ,aus. Wer da noch Aufklärung braucht will es nicht anders, der wird weiterhin nichts davon halten was er isst.
      selber produzieren heißt die Divise ,

      • meintag

        Selber produziert wird der Nachwuchs, Alles Andere wird in Südtirol allein schon wegen der Jahreszeiten anderweitig günstig eingekauft. Auch der Südtiroler ist zum verwöhnten Allesfresser mutiert.

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