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„Wir bleiben hart“

ASGB-Chef Tony Tschenett

Der ASGB weicht „keinen Zentimeter“ von seiner Forderung ab: „Wir wollen 300 Millionen für die Landesbediensteten.“

Unabhängig von der Tatsache, ob man hinsichtlich der Lohnerhöhungen für den bereichsübergreifenden Kollektivvertrag, aufgrund der von Rom nicht akzeptierten lokalen IPCA (programmierte Inflation) rekurrieren hätte sollen, oder nicht – so Tony Tschenett, Vorsitzender des Autonomen Südtiroler Gewerkschaftsbundes (ASGB) – akzeptiere der ASGB keine Kürzung, wie vom Landeshauptmann Arno Kompatscher angekündigt, hinsichtlich der verkündeten 300 Millionen Euro zugunsten von Lohnerhöhungen für die öffentlich Bediensteten.

Dem ASGB-Chef stößt die Art und Weise, wie der Landeshauptmann medial kommentiert hat, einige Millionen weniger für den bereichsübergreifenden Vertrag vorzusehen, sauer auf.

Tony Tschenett am Donnerstag:

„Es ist entgegen der Vernunft, mangels Anerkennung der lokalen IPCA vonseiten Roms, herzugehen, und mitzuteilen, dass von den ausverhandelten 300 Millionen weniger für den bereichsübergreifenden Kollektivvertrag vorgesehen werden. Diese Summe ist für uns Gewerkschaften und für die öffentlich Bediensteten in Stein gemeißelt und daran darf nicht gerüttelt werden. Der Landeshauptmann und seine Berater stehen in der Pflicht, trotz des Vetos aus Rom, einen Modus zu finden, der angemessene Lohnerhöhungen vorsieht, die bei allen Betroffenen gerecht ankommen – und zwar mindestens in dem Ausmaß, wie es bisher kommuniziert wurde.“ 

Als ungeschickt bezeichnet Tschenett auch den Verzicht des Landeshauptmannes, an der lokalen IPCA festzuhalten – vermutlich wäre trotz Anfechtung von Seiten des Staates dem Land Recht gegeben worden. Die Staatsbediensteten hätten im Bezugszeitraum 2016 – 2018 nämlich eine Lohnerhöhung von 4,5 Prozent erhalten, obwohl die IPCA nur 2,5 Prozent betragen hätte.

Dies mit der Argumentation, die Kaufkraftverluste seien zu kompensieren, die entstanden sind, bevor der Verfassungsgerichtshof mit dem Urteil 178/2015 verfügt hat, dass ab 30. Juli 2015 Gehaltseinfrierungen ungesetzlich sind. „Warum sollte der Verfassungsgerichtshof also gegen uns urteilen?“, diese berechtigte Frage muss sich der Landeshauptmann gefallen lassen, so Tschenett abschließend.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (13)

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  • asterix

    Wenn der Lohnstop laut Verfassungsgericht schon ungesetzlich war, verstehe ich nicht wo das Problem liegt. Streicht die IPCA einfach aus den Verhandlungsvertägen und verhandelt dafür eine einfache Lohnerhöhung auf den Grundgehalt. Aber wie schon der Italiener zu sagen pflegt: non ce piu sordo di chi non vuol sentire. Die Taktik ist klar, man führt die Landesangestellten einfach an der Nase herum. Am Ende brauchts einfach einem 3 tägigen Streik und dann schauen wir was los ist im gelobten Land Tirol.

  • erich

    Warum drängen so viele in den Landesdienst mit Ausnahme bei einigen Fachabteilungen, das hat aber andere Gründe und nicht der Gehalt. Also gibt es noch viele Privilegien im Vergleich zur Privatwirtschaft.

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