Ohne Verteidiger
Die Berufungsverhandlung zum Mordfall Marianne Obrist musste vertagt werden – der erstinstanzliche verurteilte Rabih Badr hat derzeit keinen Anwalt.
Er verbringt seine Tage im Gefängnis von Bozen in U-Haft und ist sich offenbar unschlüssig, wer ihn im Berufungsverfahren verteidigen soll. Immerhin war Rabih Badr, 34, im Dezember am Landesgericht in einem verkürzten Verfahren zu 30 Jahren Haft wegen Ermordung seiner Partnerin Marianne Obrist, 39, verurteilt worden.
Richter Peter Michaeler befand den Mann für schuldig, die Frau in deren Wohnung in Milland Tode geprügelt zu haben.
Paolo Polizzi, Badrs Anwalt im erstinstanzlichen Prozess, hatte das Urteil für ihn angefochten. Später übernahm der Bozner Strafverteidiger Nicola Nettis zusätzlich die Verteidigung des mutmaßlichen Mörders.
Am Montag hätte am Oberlandesgericht die Berufungsverhandlung zu diesem Fall stattfinden sollen. Dort zeigte sich allerdings, dass Badr in der Zwischenzeit seine beiden Verteidiger aus ihrem Mandat entlassen hatte.
Der erstinstanzlich Verurteilte hat zwei neue Vertrauensanwälte namhaft gemacht: Amanda Cheneri, die Badr bereits nach seiner Verhaftung im Sommer 2017 verteidigt hatte, und Flavio Moccia. Cheneri hat ihr Mandat bereits zurückgelegt, Moccia will den gebürtigen Marokkaner kommende Woche im Gefängnis besuchen und dann entscheiden, ob er die Verteidigung übernimmt oder nicht.
Das Oberlandesgericht unter Vorsitz von Silvia Monaco vertagte die Verhandlung erst einmal auf den 18. November.
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Kommentare (7)
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kurt
Wie er den „Starverteidiger“ bezahlen will ist mir schleierhaft ,da wird wohl das Land einsteigen müssen !!!!!!!!!.
Wäre der Angeklagte ein Ein heimischer säße er schon lange im Knast !!!.
marting.
natürlich zahlen wir alle das, wer denn sonst?
meinst du der Typ hat Kohle?
nein, der wird uns ewig auf der Tasche liegen
goggile
veroeffentlicht was wir steuerbuggler an anwaltsspesen durch katastriohale gesetzeskage bezahlen muessen. oder schlaft weiter si wie das volk das dies stumm hinnimmt. anwaelte die sich auf steuerbugglers nase einen goldenen …… verdienen
goggile
und wie kann es ein medium sich erlauben ein solches foto von einer grausamst ermordeten zu verieffentkichen zusammen mit dem moerder? schlafen die femminuzide zustelligen stellen? dies ist mehr als pietaetlos!
ollaweilleiselber
@kurt
Die Terife, welche die öffentliche Hand an den Pflichtverteidiger zahlt, sind einheitlich festgelegt.
Wenn ein Mittelloser einen „Starverteidiger“ nimmt, dann werden auch für diesen nur die einheitlichen Tarife von der öffentliche Hand übernommen.
Sehr geehrter Herr Kurt, bitte zuerst sich informieren und dann einen Kommentar schreiben, sonst kommen nur die üblichen Blödsinnigkeiten heraus.
asterix
Anwalt Moccia wird wohl kaum zum üblichen Tarif arbeiten. Abgesehen davon bezahlt der Steuerzahler auch den „üblichen Tarif“ wenn der Angeklagte mittellos ist. Er hat ja Anrecht auf einen Pflichtverteidiger. Dass er sich diesen auch noch aussuchen darf, war mir unbekannt. Der Herr Angeklagte wir nicht damit gerechnet haben, dass man bei uns wegen einem Frauenmord so lange verknackt wird.
yannis
https://www.1001geschichte.de/