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Befangen oder nicht?

Warum das Verwaltungsgericht  die Entscheidung zum Rekurs zur Flughafen-Vergabe verschoben hat. Die Hintergründe.

Von Thomas Vikoler

Eine schnelle Entscheidung zum Rekurs der 576 (diese Zahl steht in der Verfügung des Verwaltungsgerichts von gestern) wird es nicht geben. Jedenfalls vorerst. Auch wenn die Verhandlung in der Hauptsache bereits – am Dienstag dieser Woche – stattgefunden hat.

Das Verwaltungsgericht unter Vorsitz von Präsidenten Alda Dellantonio verfügte am Donnerstag Folgendes:

Die Entscheidung zu einem Aussetzungsantrag der Rekurssteller von zwei Maßnahmen zur Vergabe des Bozner Flughafens (Ausschreibung und Zuschlag an die ABD Holding) bzw. die Entscheidung in der Hauptsache (darauf deutet der Hinweis auf eine „sentenza breve“) wird aufgeschoben. Denn vorher muss ein neu von der Präsidentin zu ernennender Richtersenat über den Befangenheitsantrag entscheiden.

Wie berichtet, haben die Anwältinnen Renate Holzeisen und Michela Reggio d’Aci zu zwei Richtern des Senats, Michele Menestrina und Edith Engl, Befangenheitsanträge gestellt. Dieser wurde aber zu Beginn der Verhandlung am Dienstag, vom Senat, den sie selbst angehören, als „offensichtlich unbegründet“ abgewiesen. Die Verhandlung wurde fortgesetzt.

Weil Richter letztgültig aber nicht selbst über Befangenheitsanträge gegen sie selbst entscheiden können, wird nun ein neuer Senat einberufen.

Hier dürfte sich allerdings ein Personalproblem ergeben, denn weitere zwei Bozner Verwaltungsrichter, Terenzio del Gaudio, und Lorenza Pantozzi Lerjefors, befinden sich in einer ähnlichen Lage. Weil sie – wie Michele Menestrina und Edith Engl – in einem Strafverfahren gegen Anwältin Renate Holzeisen am Landesgericht einen Einspruch gegen den Archivierungsantrag der Staatsanwaltschaft gestellt haben, besteht für sie ebenso der Verdacht einer Befangenheit.

Zur Erinnerung: Gegen Holzeisen läuft ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Beleidigung des Verwaltungsgerichts im Rahmen des Verfahrens zur Ernennung von Daniela Morgante zur Leiterin der Staatsanwaltschaft am Bozner Rechnungshofs. Die Staatsanwaltschaft beantragte die Einstellung des Verfahrens gegen Holzeisen, der zuständige Voruntersuchungsrichter Walter Pelino wird in Kürze eine Entscheidung zum Einspruch der vier Verwaltungsrichter gegen den Archivierungsantrag bekanntgeben.

Die Lage ist also zerfahren, zumal das Bozner Verwaltungsgericht über gerade acht Richter verfügt und bei der Zusammensetzung der Kollegien auch die Vertretung der Sprachgruppen berücksichtigt werden muss. Deshalb steht – zur Klärung des Befangenheitsantrags – eine Berufung von Verwaltungsrichtern von auswärts zur Diskussion. Doch die gehören naturgemäß nicht der deutschen Sprachgruppe an.

In der Verfügung wird auch angeordnet, dass alle Namen der 576 Rekurssteller (zu denen bekanntlich Team-K-Leader Paul Köllensperger, die grüne Landtagsabgeordnete Brigitta Foppa und der Leiferer Bürgermeister Christian Bianchi gehören) in allen weiteren Veröffentlichungen geschwärzt werden.

Die Anwälte des Landes und der ABD Holding erklärten ihren Rekurs auf der Aussetzungsverhandlung am Dienstag, auf der viel geschrien wurde, jedenfalls für unbegründet und unzulässig. Sie sprachen von einer „rein politischen Aktion“, der Rekurs sei zudem aufgrund der falschen Bestimmung eingebracht worden. Denn in diesem Fall sei eine öffentliche Vergabe angefochten – dafür ist mit einem Rekurs eine Garantie von 6.000 Euro zu hinterlegen.

In der Kollegialverfügung wird jedenfalls eine „kurzes Urteil“ in Aussicht gestellt. Also keine Entscheidung über eine Aussetzung, sondern gleich in der Sache selbst. Doch zunächst ist zu sehen, ob das Verwaltungsgericht in dieser Causa überhaupt urteilsfähig ist.

 

 

 

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